Die GmbH & Co. KG ist eine Rechtsform, die die Vorteile einer GmbH und einer Kommanditgesellschaft (KG) vereint. Gemäß der Definition bleibt die GmbH & Co. KG jedoch eine Kommanditgesellschaft. Dies bedeutet, dass sie als Personengesellschaft eingestuft wird, in der kein natürlicher Gesellschafter unbeschränkt persönlich haftet, sofern keine natürliche Person als zweiter Komplementär beteiligt ist. Die Rolle des Komplementärs wird stattdessen von einer GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen übernommen, die uneingeschränkt haftet. Gesellschafter der GmbH & Co. KG können sowohl Komplementäre (GmbH) als auch Kommanditisten sein, wobei die Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften.
Wichtige Erkenntnisse
- Die GmbH & Co. KG kombiniert die Vorteile einer GmbH und einer Kommanditgesellschaft.
- Gemäß Definition bleibt die GmbH & Co. KG eine Kommanditgesellschaft.
- In dieser Rechtsform haftet die GmbH uneingeschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
- Gesellschafter können entweder GmbHs (Komplementäre) oder Kommanditisten sein.
- Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage.
Definition und Merkmale einer GmbH & Co. KG
Eine GmbH & Co. KG ist eine besondere Rechtsform, die das Haftungskapital einer GmbH mit den flexiblen Strukturen einer Kommanditgesellschaft vereint. Diese Kombination ermöglicht es Unternehmern, die Vorteile beider Gesellschaftsformen zu nutzen.
Begriffserklärung
Der Wirtschaftsbegriff “GmbH & Co. KG” beschreibt eine Konstruktion aus einer GmbH als Komplementär und mindestens einem Kommanditisten. Dieser Verbund schafft eine Struktur mit beschränkter Haftung, wobei die GmbH für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, während die Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften.
Struktur und Aufbau
Der Aufbau einer GmbH & Co. KG erfordert die Gründung einer GmbH als Komplementär und mindestens eines Kommanditisten. Diese Struktur vereint die Eigenschaften einer Personengesellschaft mit den Vorteilen einer Kapitalgesellschaft. Nach Gründung und Eintragung der GmbH ins Handelsregister kann die GmbH & Co. KG entstehen, die dann als eigenständige Gesellschaft agiert.
Rechtsform und Haftung
Die Rechtsform GmbH & Co. KG zeichnet sich durch eine spezifische Haftungsstruktur aus. Während die Kapitalgesellschaft GmbH uneingeschränkt für die Verbindlichkeiten haftet, bleibt die Haftung der Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt. Diese Hybridform bietet somit die Sicherheit und Stabilität einer GmbH, kombiniert mit der steuerlichen Flexibilität und dem operativen Aufbau einer Personengesellschaft.
Gründung einer GmbH & Co. KG
Die Gründung einer GmbH & Co. KG ist ein sorgfältig zu planender Prozess, der mit wichtigen rechtlichen Schritten verbunden ist. Diese Rechtsform erfordert mindestens einen Komplementär und einen Kommanditisten. Der Komplementär übernimmt die Rolle der haftenden GmbH, während die Kommanditisten lediglich bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Ein wesentliches Erfordernis ist das Stammkapital der GmbH, das mindestens 25.000 Euro betragen muss.
Anforderungen und Voraussetzungen
Für die Gründung sind unter anderem gesetzlich festgelegte Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehört beispielsweise die Einzahlung des Mindeststammkapitals für die GmbH. Bevor die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, können bereits Geschäftstätigkeiten aufgenommen werden, wobei bis zu diesem Zeitpunkt die Kommanditisten auch mit ihrem Privatvermögen haften. Zudem müssen sich die Gesellschafter über ihre zukünftige Zusammenarbeit einig und entsprechend vorbereiten, damit die GmbH & Co. KG reibungslos operieren kann.
Gesellschaftsvertrag und Handelsregistereintragung
Ein ausführlicher Gesellschaftsvertrag, der die Rechte und Pflichten aller Beteiligten regelt, ist unerlässlich. Dieser Vertrag muss schriftlich festgehalten und von allen Gesellschaftern unterschrieben werden. Die Eintragung ins Handelsregister ist der abschließende offizielle Schritt der Gründung. Seit 2024 bietet das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts auch Freiberuflern die Möglichkeit, eine GmbH & Co. KG zu gründen, was neue Anwendungsbereiche eröffnet. Dabei müssen weitere Pflichten wie die Gewerbesteuerzahlung und die Offenlegung des Jahresabschlusses berücksichtigt werden.