Die Jagd- und Fischereisteuer ist eine kommunale Steuer, die in einigen Bundesländern Deutschlands erhoben wird. Diese Steuer, oftmals auch als Bagatellsteuer bekannt, wird vor allem von Landkreisen und kreisfreien Städten veranlagt. Eine Jagdsteuer basiert auf dem Jahresjagdwert oder der Pachthöhe, während die Fischereisteuer auf der Anzahl der Fischereibezirke beruht.
Anhand der WIKI Jagdsteuer lassen sich detaillierte Informationen zu dieser Steuerart einholen. Trotz der Definition als kommunale Satzung ihre Erhebungsgrundlagen festlegen. Im Laufe der Jahre sind die Einnahmen aus der Jagdsteuer deutlich gesunken – von 23 Millionen Euro im Jahr 2006 auf nur noch etwa 9 Millionen Euro im Jahr 2016.
Wichtigste Erkenntnisse
- Die Jagd- und Fischereisteuer ist eine kommunale Steuer, die von einigen Landkreisen und kreisfreien Städten erhoben wird.
- Definition als örtliche Aufwandsteuer, gehört sie zu den Bagatellsteuern.
- Die Bemessungsgrundlage der Jagdsteuer ist der Jahresjagdwert oder die Pachthöhe.
- Die Einnahmen der Jagdsteuer sind in den letzten Jahren deutlich gesunken.
- Die Fischereisteuer wird bundesweit nicht mehr erhoben.
- Kommunale Satzungen regeln die Details zur Erhebung dieser Steuern.
Definition und Erklärung der Jagd- und Fischereisteuer
Die Jagd- und Fischereisteuer zählt zur Kategorie der örtlichen Aufwandsteuern und wird unter den Begriff der Bagatellsteuern eingeordnet. Ihre Anwendung geht auf die Kommunalabgabengesetze zurück, die regionale Steuerhoheit den Kommunen und Landkreisen zusprechen. Diese können über kommunale Satzungen die genauen Modalitäten und Steuersätze festlegen.
Was ist die Jagd- und Fischereisteuer?
Die Definition Jagdsteuer und die Erklärung Fischereisteuer zeigen, dass es sich um direkte Steuern handelt, deren Einnahmen den Kommunen zugutekommen. Während die Jagdsteuer auf Grundlage des Jahresjagdwerts oder der Pachthöhe erhoben wird, bleibt der Erhebung der Fischereisteuer oftmals die Anzahl der Fischereibezirke zugrunde. Ab dem Jahr 2006 sanken die Einnahmen der Jagdsteuer von 23 Millionen Euro auf etwa 9 Millionen Euro im Jahr 2016.
Rechtsgrundlagen und Steuerhoheit
Die Rechtsgrundlagen für die Jagd- und Fischereisteuer bilden die Kommunalabgabengesetze und die spezifischen kommunalen Satzungen. Diese bestimmen, wie und in welcher Höhe die Steuer erhoben wird. Während einige Landkreise und Kommunen weiterhin diese Steuer erheben, haben andere Bundesländer sie aufgrund rückläufiger Einnahmen abgeschafft. Die Steuerhoheit liegt dennoch bei den Städten und Landkreisen, die über die genaue Ausgestaltung der Steuer entscheiden. Die Jagd- und Fischereisteuer ist somit ein flexibles Instrument der kommunalen Steuerpolitik.
Details zur Jagd- und Fischereisteuer in Deutschland
Ziel dieser Steuer ist es, die Inhaber von Jagdrechten in verschiedenen Bundesländern zur Kasse zu bitten. Doch wer genau ist verpflichtet, die Jagdsteuer und die Jagderlaubnissteuer zu zahlen, und wie hoch fällt diese Steuer aus? Hier klären wir die Details.
Wer ist steuerpflichtig?
Die Steuerpflicht Jagdsteuer betrifft alle Personen mit Jagdausübungsrecht. Dazu zählen sowohl Eigenjagdbesitzer als auch Jagdpächter. Diese Personen müssen eine Steuer auf ihren Jagdwert oder Pacht zahlen, wie es im Kommunalabgabengesetz festgelegt ist.
Höhe der Steuer
Die Höhe der Steuer variiert je nach Bundesland und wird entweder auf Basis des Pacht Jagdwert oder des Jahresjagdwertes berechnet. Üblicherweise liegt sie zwischen 10-20 %, kann aber aufgrund von Faktoren wie dem Engagement der Jäger in den Landkreisen schwanken. Dies macht die Steuer zu einer der Bagatellsteuern, die je nach Region unterschiedliche Einnahmen generiert.
Unterschied zwischen Jagdsteuer und Jagderlaubnissteuer
Die Jagderlaubnissteuer ist eine neu erwogene Form der Steuer, die von einigen Landkreisen einzuführen versucht wird. Diese Steuer würde jeden Jäger betreffen, der auf Basis eines entgeltlichen Jagderlaubnisscheins jagt. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass für die Erhebung der Jagderlaubnissteuer bislang keine rechtliche Grundlage besteht, was sie von der etablierten Jagdsteuer unterscheidet.
Um die Unterschiede und steuerlichen Belastungen besser zu verstehen, können die folgenden Informationen hilfreich sein:
Steuerpflichtige Person | Steuerbasis | Gesetzliche Grundlage |
---|---|---|
Eigenjagdbesitzer | Jahresjagdwert | Kommunalabgabengesetz |
Jagdpächter | Pacht | Kommunalabgabengesetz |
Fazit
Die Entwicklung der Jagd- und Fischereisteuer in Deutschland zeigt eine deutliche Dynamik mit rückläufigen Tendenzen. Die Abschaffung der Fischereisteuer ist bereits bundesweit umgesetzt, was bedeutet, dass diese Steuerform keine kommunalen Einnahmen mehr generiert. Die Jagdsteuer hingegen wird weiterhin in einigen Bundesländern erhoben, wobei die Einnahmen in den letzten Jahren signifikant gesunken sind. Beispielsweise sanken die Einnahmen von 23 Millionen Euro im Jahr 2006 auf nur noch 9 Millionen Euro im Jahr 2016.
Trotz der Diskussionen über die Abschaffung der Jagdsteuer bleibt die Rolle der Jäger im Naturschutz unbestritten. Jäger tragen stark zum Erhalt und Schutz der natürlichen Lebensräume bei, was die Frage aufwirft, ob es fair ist, diese ökologisch wertvolle Tätigkeit zusätzlich zu besteuern. Die Jagdsteuer wird oft als Aufwandsteuer oder sogar als Luxussteuer angesehen, was ihren umstrittenen Charakter weiter verstärkt.
Die Debatte über die Abschaffung der Jagdsteuer und die Entwicklung der Fischereisteuer unterstreicht die Notwendigkeit, kommunale Abgaben ständig zu überprüfen. Ziel ist es, eine Balance zwischen gerechtfertigten Einnahmen für die Gemeinden und fairen finanziellen Belastungen für die Steuerpflichtigen zu finden. Dabei sollte auch die wirtschaftliche Effizienz der Steuern und deren Bedeutung für die kommunalen Haushalte berücksichtigt werden.