Das sogenannte Klimageld, als direkter Ausgleich für steigende CO₂-Preise konzipiert, steht im Fokus der politischen Debatte. Während die technische Infrastruktur für eine mögliche Auszahlung geschaffen wird, fehlt im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung die klare Zusage für eine direkte Pro-Kopf-Zahlung. Stattdessen setzt die Koalition auf indirekte Entlastungsmaßnahmen, was bei Experten auf Kritik stößt.
Was ist das Klimageld?
Die Idee hinter dem Klimageld ist, Einnahmen aus der nationalen CO₂-Bepreisung direkt und pro Kopf an die Bürgerinnen und Bürger zurückzugeben. Der ursprüngliche Entwurf der Ampel-Koalition (2021) sah eine direkte Rückverteilung vor. Diese Bepreisung soll Anreize für klimafreundlicheres Verhalten schaffen, führt aber auch zu höheren Kosten für fossile Energieträger wie Heizöl, Gas und Kraftstoffe. Die Rückzahlung soll die finanzielle Belastung insbesondere für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen abfedern und so die gesellschaftliche Akzeptanz der Klimapolitik sichern. Die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung fließen aktuell in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und werden unter anderem zur Finanzierung klimafreundlicher Technologien verwendet.
Höhe und Verteilungsmechanismus: Klimageld Auszahlung 300 Euro 2025?
Die Höhe eines möglichen Klimagelds ist weiterhin Gegenstand von Berechnungen und politischen Debatten. Je nach Modell könnten die jährlichen Pro-Kopf-Beträge zwischen 139 und 300 Euro liegen. Allerdings würde eine vollständige Rückverteilung aller CO₂-Einnahmen nur dann möglich sein, wenn diese nicht bereits für andere Entlastungsmaßnahmen wie die Strompreisbremse oder die Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds verwendet werden. Somit ist die tatsächliche Entlastungswirkung für Haushalte derzeit ungewiss.
Neue Regierung setzt auf indirekte Entlastung
Ein zentraler Punkt ist, dass im Koalitionsvertrag der Schwarz-Roten Bundesregierung das Klimageld als direkte Pro-Kopf-Zahlung nicht explizit genannt wird. Stattdessen sind im Vertrag der Koalition aus CDU, CSU und SPD indirekte Maßnahmen zur Entlastung der Bürger und der Wirtschaft vorgesehen. Dazu zählen beispielsweise eine pauschale Senkung der Strompreise – etwa durch reduzierte Stromsteuer oder Netzentgelte – sowie Förderungen für Investitionen in Klimaneutralität, wie Gebäudesanierungen oder Wärmepumpen. Die aktuelle Regierung leitet CO₂-Einnahmen primär in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) um, der Subventionen für Technologien und Industrieentlastungen finanziert. Eine explizite Rückführung an Bürger fehlt im Koalitionsvertrag 2025.
Diese Herangehensweise stößt bei Fachleuten auf Kritik. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bemängelt, dass ein sozial gestaffeltes Klimageld fehlt. Die pauschale Senkung der Strompreise wird als teuer und ineffizient eingeschätzt (über 10 Milliarden Euro laut einer Schätzung). Sie begünstige Unternehmen, die dies nicht nötig hätten, und untergrabe den Anreiz zum Energiesparen. Zudem profitieren einkommensstärkere Haushalte, die meist mehr Strom verbrauchen, überproportional davon. In einem Kommentar auf ZEIT ONLINE wird der Ansatz der indirekten Umverteilung als „feiger Weg“ bezeichnet, der kontraproduktiv sei und das Ziel der CO₂-Abgabe untergrabe.
Debatte um Staffelung und Gerechtigkeit
In der politischen und wissenschaftlichen Diskussion wird zunehmend eine sozial oder regional gestaffelte Auszahlung des Klimagelds gefordert. Befürworter argumentieren, dass einkommensschwache Haushalte oder Menschen in ländlichen Regionen besonders von steigenden CO₂-Preisen betroffen sind und gezielt entlastet werden sollten. Modelle wie der österreichische Klimabonus, der nach Wohnort und Infrastruktur gestaffelt ausgezahlt wird, werden als Vorbild diskutiert.
Österreich hat bereits 2022 mit dem Klimabonus ein ähnliches Modell eingeführt. Dort erhalten Bürgerinnen und Bürger jährlich einen gestaffelten Betrag, der sich nach Wohnort und Infrastruktur richtet. Das österreichische Modell gilt in der deutschen Debatte als Referenz für eine unkomplizierte und sozial ausgewogene Rückverteilung der CO₂-Einnahmen.
Klimageld beantragen wäre durch Direktauszahlung nicht notwendig
Parallel zur politischen Debatte schreitet die technische Vorbereitung voran. Die vorherige Bundesregierung hat Eckpunkte für einen Direktauszahlungsmechanismus auf den Weg gebracht. Das Ziel ist, die technischen Voraussetzungen für eine pauschale Auszahlung von Beträgen (z.B. die Verknüpfung von Steuer-ID und Bankverbindung beim Bundeszentralamt für Steuern) bis zum Ende dieses Jahres zu schaffen. Eine Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom Dezember 2024 bestätigte, dass der Basismechanismus für die pauschale Klimageld-Auszahlung 2025 bereitstehen soll.
Klimageld wann? Entscheidung über Auszahlung verzögert sich
Obwohl die technische Basis für eine direkte Auszahlung voraussichtlich 2025 einsatzbereit ist, bedeutet dies nicht den sofortigen Beginn der Zahlungen. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, veröffentlicht im November 2024, stellte klar, dass „über konkrete Auszahlungen […] erst in der nachfolgenden Legislaturperiode entschieden werden“ soll. Die notwendigen haushaltspolitischen Festlegungen müssten in künftigen Verfahren der Haushaltsaufstellung erfolgen.
Mehrere Quellen deuten darauf hin, dass eine Auszahlung des Klimageldes frühestens im Jahr 2027 realistisch erscheint – falls es tatsächlich kommen sollte. Dies korreliert mit der geplanten Ausweitung des europäischen Emissionshandels (EU-ETS 2) auf die Sektoren Gebäude und Verkehr im gleichen Jahr, was zu weiteren Preissteigerungen führen könnte. Die politische Entscheidung könnte bewusst an diesen Zeitpunkt gekoppelt werden, um die dann erwarteten höheren Belastungen abzufedern.
Gesellschaftliche Akzeptanz und langfristige Perspektive
Viele Fachleute sehen im Klimageld nicht nur ein Entlastungsinstrument, sondern auch einen wichtigen Baustein für die gesellschaftliche Akzeptanz der Klimapolitik. Eine transparente und sozial gerechte Rückverteilung der CO₂-Einnahmen kann das Vertrauen in die Klimapolitik stärken. Allerdings betonen Experten, dass das Klimageld allein nicht ausreicht, um die Transformation sozial ausgewogen zu gestalten. Zusätzliche Investitionen in Infrastruktur, Energieeffizienz und gezielte Förderprogramme bleiben weiterhin notwendig.
Fazit
Die technische Grundlage für eine direkte Auszahlung eines Klimageldes wird bis 2025 gelegt. Die aktuelle Bundesregierung plant jedoch keine direkte Pro-Kopf-Zahlung, sondern setzt auf indirekte Entlastungen, was auf geteilte Meinungen stößt. Die tatsächliche Einführung und Ausgestaltung eines Klimageldes als direkte Zahlung hängt von den künftigen Entscheidungen der neuen Bundesregierung ab und wird voraussichtlich frühestens im Jahr 2027 erfolgen, möglicherweise im Zusammenhang mit der Einführung des EU-weiten CO₂-Preises für Verkehr und Gebäude. Bis dahin bleibt die Debatte um die sozial gerechte Ausgestaltung der CO₂-Bepreisung und die effektivste Form der Kompensation bestehen.