Realsteuern, auch als Objektsteuern oder Sachsteuern bezeichnet, sind Steuern, die auf bestimmte Vermögensgegenstände wie Grundstücke, Gewerbebetriebe oder ähnliche Rechte erhoben werden. Sie spielen eine bedeutende Rolle für die Kommunen und Städte in Deutschland, da sie eine wesentliche Einkommensquelle darstellen. Anders als bei anderen Steuerarten berücksichtigt die Erhebung von Realsteuern nicht die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eigentümer.
Realsteuern umfassen insbesondere die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Diese Steuern werden gemäß § 3 Abs. 2 AO (Abgabenordnung) auf Vermögensgegenstände erhoben und gehören damit zur Kategorie der Besitzsteuern. Trotz ihrer Bedeutung für die kommunalen Finanzen sind Realsteuern seit einer Verfassungsreform im Jahr 1997 nicht mehr explizit im Grundgesetz erwähnt. Stattdessen wird nun zwischen Gewerbesteuer und Grundsteuer unterschieden. Daten zu den Einnahmen aus Realsteuern können von den Gemeinden in Deutschland bezogen werden, wie z. B. auf Haushaltssteuerung.de.
Wesentliche Erkenntnisse
- Realsteuern werden auf Grundstücke und Gewerbebetriebe erhoben.
- Sie zählen zu den Besitzsteuern und berücksichtigen nicht die finanzielle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen.
- Realsteuern umfassen die Gewerbesteuer und die Grundsteuer gemäß § 3 Abs. 2 AO.
- Seit einer Verfassungsänderung 1997 werden sie nicht mehr im Grundgesetz erwähnt.
- Daten zu Realsteuereinnahmen stammen von deutschen Gemeinden und Städten.
Definition und Erklärung der Realsteuern
Der Begriff „Realsteuern“ umfasst Steuern, die sich auf immaterielle Güter wie Grundstücke und Gewerbebetriebe beziehen. Realsteuern definiert die Steuerlast unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Eigentümers. Dies macht sie anders als Personensteuern wie die Einkommensteuer, welche persönliche Verhältnisse berücksichtigen. Der Steuergegenstand ist dabei immer ein Vermögensgegenstand.
Begriffserklärung
Realsteuern erklärt den spezifischen Fokus auf Vermögenswerte wie Grundstücke und Gewerbe, und ihre Rolle im Wirtschaftsbegriff spielt dabei eine signifikante Rolle. Diese Steuerart ist unabhängig von der persönlichen wirtschaftlichen Situation des Steuerzahlers. Sie wird ausschließlich auf den steuerlichen Gegenstand erhoben.
Bedeutung der Realsteuern
Realsteuern sind ein wesentlicher Aspekt im Wirtschaftsbegriff und tragen zur finanziellen Selbständigkeit der Kommunen bei, da sie eine der wichtigsten Einnahmequellen sind. Der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer beträgt beispielsweise 200 Prozentpunkte, um innerdeutsche Steueroasen zu vermeiden. Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer für Personengesellschaften erfolgt im Verhältnis des 3,8-fachen des festgesetzten anteiligen Gewerbesteuermessbetrags.
Steuerart | Relevante Informationen | Steuerbasis |
---|---|---|
Gewerbesteuer | Mindesthebesatz 200 Prozentpunkte | Einnahmen aus Gewerbetätigkeit |
Grundsteuer | Reform tritt ab 2025 in Kraft | Grundsteuerwert |
Arten der Realsteuern
Die Arten von Realsteuern umfassen verschiedene Steuerformen, die für das deutsche Steuersystem von grundlegender Bedeutung sind. Zu den bedeutendsten zählen die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Beide spielen eine zentrale Rolle in der Finanzierung von Kommunen. Diese Steuern sind nicht nur Einnahmequellen, sondern auch Instrumente zur Steuerung der lokalen Wirtschaft und Infrastruktur.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Gemeinden und wird auf den Gewinn von Gewerbebetrieben erhoben. Der Hebesatz der Gewerbesteuer muss in Deutschland mindestens bei 200 Prozent liegen. Über die Jahre konnten Anpassungen der Hebesätze in Städte und Gemeinden beobachtet werden. Zum Beispiel, im Jahr 2014 betrug die Streuung der Realsteuerhebesätze in den 11.011 kreisangehörigen Städten und Gemeinden nach Einwohnergrößenklassen. Die durchschnittlichen Hebesätze wurden im Ländervergleich zwischen 2003 und 2014 umfangreich analysiert.
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf den Besitz von Grundstücken und deren Bebauungen erhoben. Sie ist weiter unterteilt in Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke und Grundsteuer B für bebaute bzw. bebaubare Grundstücke. Ein bemerkenswertes Beispiel ist Selm, wo der Grundsteuerhebesatz 825 Prozent betrug, ohne erdrosselnde Wirkungen zu zeigen. Im Jahr 2010 wurden die Durchschnittshebesätze der Grundsteuer B im Ländervergleich analysiert.
Jahr | Gewerbesteuer Hebesatz (Ø) | Grundsteuer B Hebesatz (Ø) |
---|---|---|
2010 | 300% | 400% |
2014 | 325% | 420% |
2013 | 315% | 410% |
Abzugsfähigkeit und rechtliche Entwicklung
Die Steuerliche Abzugsfähigkeit von Realsteuern spielt eine bedeutende Rolle im finanziellen Management von Unternehmen und Privatpersonen. Sie können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Diese Abzugsfähigkeit ist ein entscheidender Faktor bei der Steuerplanung und hilft, die finanzielle Belastung zu mindern.
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Realsteuern ist komplex und variiert je nach Steuerart. Beispielsweise unterliegt die Gewerbesteuer einem Mindesthebesatz von 200 Prozentpunkten gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG. Kapitalgesellschaften unterliegen einem Körperschaftsteuersatz (inkl. Solidaritätszuschlag) von 15,825 Prozent (§ 23 Abs. 1 KStG). Für Personengesellschaften liegt der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer bei 47,48 Prozent. Gewerbesteuer kann zur Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer bei Personengesellschaften beitragen, was ein wesentliches Element der Abzugsfähigkeit darstellt.
Rechtliche Entwicklung
Historisch gesehen wurden Realsteuern im Grundgesetz definiert. Mit der Änderung des Grundgesetzes 1997 wurde die Spezifizität der Realsteuern auf die Gewerbesteuer und die Grundsteuer begrenzt. Die rechtliche Entwicklung der Hebesätze und Steuergesetze hat erhebliche Auswirkungen auf die Steuerplanung von Unternehmen. Zum Beispiel kann die Erhöhung der Hebesätze zu einer Verlagerung von Gewerbesteuerpflichtigen in Gemeinden mit niedrigeren Hebesätzen führen. Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass die Steuermesszahl für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke bei 6,0 ‰ liegt, während sie für Grundstücke in den alten Ländern zwischen 2,6 ‰ und 3,5 ‰ variiert.
Ein aktueller Wendepunkt in der rechtlichen Entwicklung ist die Neuregelung der Einheitswerte, die gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 bis spätestens 31. Dezember 2024 umgesetzt werden muss. Diese Änderungen werden weiterhin die Landschaft der Steuergesetze prägen und die Abzugsfähigkeit beeinflussen.
Fazit
Die Realsteuern spielen eine essentielle Rolle für die finanzielle Handlungsfähigkeit von Städten und Gemeinden in Deutschland. Insbesondere die Gewerbesteuer und die Grundsteuer stellen bedeutende Einnahmequellen dar, die die finanzielle Unabhängigkeit der Kommunen stärken. Eine Untersuchung zur Nutzung dieser Steuern in Rheinland-Pfalz zeigt, dass zwischen 2009 und 2015 eine verstärkte Fokussierung auf Primäreinnahmen, wie die eigenen Steuern, notwendig war, um die finanzielle Autarkie der Gemeinden zu gewährleisten.
Die Bedeutung dieser Steuern wurde durch das Urteil des Rheinland-Pfalzischen Verfassungsgerichts am 14. Februar 2012 unterstrichen, welches die Verpflichtung des Staates hervorhob, den Kommunen eine „angemessene Finanzausstattung“ zu ermöglichen. Mit der Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes von 690 % auf 1.100 % in einem speziellen Fall und der Neubewertung von fast 36 Millionen Grundstücken im Rahmen der Grundsteuerreform, zeigt sich die dynamische Entwicklung und Anpassungsfähigkeit dieser Steuerarten an die aktuellen finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Reform der Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zeigt, dass die Steuergesetzgebung ständig weiterentwickelt wird, um hohe Einnahmen zu garantieren. Eine Vielzahl von Gemeinden hat bereits ihre Hebesätze angepasst, und zahlreiche weitere Erhöhungen sind geplant. Im Jahr 2024 beispielsweise haben 17,3 % der Gemeinden im Kammerbezirk ihre Realsteuern erhöht. Die Zusammenfassung Realsteuern zeigt: Eine kluge und vorausschauende Steuerpolitik ist unerlässlich, um die wirtschaftliche und politische Stabilität von Städten und Gemeinden zu sichern. Diese Erkenntnisse sind ein zentraler Bestandteil des Wirtschaftswissens über Realsteuern.