Der Taschengeldparagraf, festgelegt im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 110, spielt eine zentrale Rolle im Geldmanagement minderjähriger Kinder. Diese gesetzliche Regelung erlaubt es Jugendlichen ab sieben Jahren, eigenständig Verträge abzuschließen, sofern diese mit eigenen Mitteln – etwa dem Taschengeld – bezahlt werden. Dies ermöglicht es jungen Menschen, alltägliche Geschäfte durchzuführen, ohne auf die ausdrückliche Zustimmung ihrer Eltern angewiesen zu sein.
Wichtige Erkenntnisse
- Der Taschengeldparagraf ist in § 110 BGB verankert.
- Minderjährige ab sieben Jahren können bestimmte Verträge ohne elterliche Zustimmung abschließen.
- Die Regelung bezieht sich nicht nur auf Taschengeld, sondern auch auf andere finanzielle Mittel.
- Gültig nur für Barkäufe, nicht für Ratenkäufe.
- Verkäufer verlangen oft die Zustimmung der Eltern bei teuren Anschaffungen für rechtliche Sicherheit.
Definition und gesetzliche Grundlage
Was besagt der § 110 BGB? In Deutschland regelt dieser Paragraph, auch bekannt als „Taschengeldparagraf“, dass Minderjährige, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, Verträge wirksam abschließen können, wenn sie diese mit eigenen Mitteln – wie Taschengeld – begleichen. Hierbei ist allerdings die Zustimmung der Eltern entscheidend oder die Mittel müssen von einem Dritten mit Zustimmung der Eltern kommen.
§ 110 BGB zielt darauf ab, Minderjährigen eine gewisse finanzielle Selbstständigkeit zu ermöglichen und Rechtssicherheit für alltägliche Geschäfte zu schaffen. Diese Regelung erleichtert Kindern den Umgang mit Geld und fördert deren Verantwortungsbewusstsein. Eine ähnliche Regelung existiert auch in Österreich, bekannt als „Wurstsemmelparagraph“. Diese erlaubt ebenfalls die selbstständige Vertragserfüllung durch Minderjährige in alltäglichen Angelegenheiten, ohne eine spezifische Altersgrenze, wie sie in Deutschland existiert.
Alter | Empfohlenes Taschengeld |
---|---|
4-5 Jahre | 0,50 – 1 Euro pro Woche |
6-7 Jahre | 1,50 – 2 Euro pro Woche |
8-9 Jahre | 2 – 3 Euro pro Woche |
10-11 Jahre | 16 – 18,50 Euro pro Monat |
12-13 Jahre | 21 – 26 Euro pro Monat |
14-15 Jahre | 26 – 31 Euro pro Monat |
16-17 Jahre | 39 – 63 Euro pro Monat |
Ab 18 Jahren | 63 – 79 Euro pro Monat |
Was dürfen Kinder dank des Taschengeldparagrafen kaufen?
Der Taschengeldparagraf §110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ermöglicht es Kindern ab sieben Jahren, rechtswirksame Geschäfte abzuschließen, solange sie ihre eigenen Mittel verwenden. Diese Regelung stellt sicher, dass Kinder erste Erfahrungen im Umgang mit Geld sammeln können. Zu den Beispiele für erlaubte Käufe zählen unter anderem Lebensmittel, Kleidung oder kleine Freizeitartikel wie Zeitschriften und Spielzeug.
Wichtig ist, dass größere Anschaffungen und Verträge, die laufende Zahlungsverpflichtungen nach sich ziehen, wie etwa Abonnements oder Ratenkäufe, ausdrücklich der Zustimmung der Eltern bedürfen. Diese Einschränkung schützt Minderjährige vor finanziellen Überforderungen. Neben den allgemeinen Beschränkungen, die Minderjährige betreffen – wie das Verbot des Kaufs von Zigaretten, Alkohol oder Autos – gelten auch spezielle Regelungen für Online-Käufe.
Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 17 Jahren dürfen online einkaufen, so lange die Kosten im Rahmen des verfügbaren Taschengeldes bleiben. Bei größeren Käufen ist wiederum die Einwilligung der Eltern notwendig. Zudem gibt das Deutsche Jugendinstitut e.V. Empfehlungen für die Höhe des Taschengeldes, auch wenn es keine gesetzlichen Vorgaben gibt.
Alter | Monatliches Taschengeld | Beispiel für zulässigen Kauf |
---|---|---|
12 Jahre | 18-22 Euro | Buch im Wert von 10 Euro |
10-14 Jahre | 50 Euro (Durchschnitt) | Kleidung, Spiele |
16-18 Jahre | Keine Angaben | Elektronische Geräte mit Elternzustimmung |
Eine Umfrage unter 1.000 Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren ergab, dass 65% sich unsicher fühlen, ob sie für größere Anschaffungen wie Konsolen oder Handys die Zustimmung ihrer Eltern benötigen. Dies verdeutlicht den Bedarf an Aufklärung und festen Richtlinien zur Geschäftsfähigkeit Minderjähriger. Der Taschengeldparagraf dient hierbei als wichtiger Leitfaden.
Richtwerte für Taschengeld
Die Höhe des Taschengeldes variiert je nach Alter des Kindes und wird oft von offiziellen Stellen wie dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) oder Jugendämtern empfohlen. Diese Taschengeldempfehlungen nach Alter dienen dazu, Kinder an den verantwortungsvollen Umgang mit Geld zu gewöhnen und ihnen finanzielle Selbstständigkeit zu vermitteln.
Wichtig ist, dass Eltern und Kinder gemeinsam entscheiden, wie das Taschengeld verwendet werden soll, insbesondere wenn es um das Sparen oder größere, geplante Einkäufe geht. Hierdurch wird nicht nur der finanzielle Verantwortungsbewusstsein der Kinder gefördert, sondern auch ein besseres Verständnis für den Wert des Geldes geschaffen.
Nachfolgend sind die Empfehlungen für Taschengeld nach Altersstufen dargestellt, basierend auf Daten für das Jahr 2024:
Alter | Wöchentliches Taschengeld | Monatliches Taschengeld |
---|---|---|
Unter 6 Jahre | 0,50-1,00 Euro | – |
6 Jahre | 1,00-1,50 Euro | – |
7 Jahre | 1,50-2,00 Euro | – |
8 Jahre | 2,00-2,50 Euro | – |
9 Jahre | 2,50-3,00 Euro | – |
10 Jahre | – | 16,00-18,50 Euro |
11 Jahre | – | 18,50-21,00 Euro |
12 Jahre | – | 21,00-23,50 Euro |
13 Jahre | – | 23,50-26,00 Euro |
14 Jahre | – | 26,00-31,00 Euro |
15 Jahre | – | 31,00-39,00 Euro |
16 Jahre | – | 39,00-47,00 Euro |
17 Jahre | – | 47,00-63,00 Euro |
Ab 18 Jahren | – | 63,00-79,00 Euro |
Es gibt laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) keine signifikanten Unterschiede in der Taschengeldhöhe zwischen Mädchen und Jungen. Ein bemerkenswerter Aspekt ist, dass ab einem Alter von sechs Jahren das Taschengeld auch auf ein eigenes Konto eingezahlt werden kann. Dies bereitet den Nachwuchs auf Online-Banking und mobiles Banking ab dem zehnten Lebensjahr vor, wodurch die finanzielle Erziehung weiter vertieft wird.
Jugendämter, wie beispielsweise das Jugendamt Berlin, raten dazu, mit den Kindern über die Höhe des Taschengeldes zu sprechen, um das Verständnis für die finanziellen Verhältnisse zu stärken. Auch die pünktliche und regelmäßige Auszahlung des Taschengeldes ist essenziell, da Kinder nicht aktiv danach fragen sollten. Entscheidungen über das Sparen und größere Einkäufe können so gemeinsam getroffen werden, was die finanzielle Verantwortung weiter fördert.
- Wöchentliches Taschengeld bis 10. Lebensjahr
- Monatliches Taschengeld ab 10. Lebensjahr
- Regelmäßigkeit und Pünktlichkeit der Auszahlung
Fazit
Der Taschengeldparagraf (§ 110 BGB) stellt einen wichtigen Schritt zur finanziellen Bildung von Minderjährigen dar. Gute finanzielle Kenntnisse und die Möglichkeit, durch den eigenverantwortlichen Umgang mit Taschengeld Selbstständigkeit zu erlernen, sind wesentliche Aspekte einer nachhaltigen Erziehung. Mit einer durchschnittlichen Höhe von rund 28 Euro pro Monat, wie die KidsVerbraucherAnalyse 2013 ergab, haben Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis dreizehn Jahren die Gelegenheit, erste kaufmännische Erfahrungen zu sammeln.
Auch wenn Kinder ab sieben Jahren beschränkt geschäftsfähig sind und somit kleinere Käufe tätigen dürfen, bleiben Unsicherheiten bei Verkäufern bestehen, da es keine rechtlich fixierte Kaufsummen-Grenze gibt. Dennoch dürfen Kinder, solange die Eltern nicht ausdrücklich widersprechen, ihr Taschengeld für Spielzeug, Kleidung und andere Dinge ausgeben. Wichtig ist zudem, dass Minderjährige sich nicht verschulden dürfen, um Einkäufe zu tätigen – dies schützt sie vor möglichen finanziellen Problemen.
Ein weiterer Aspekt, der in der Zusammenfassung Taschengeldparagraf nicht übersehen werden sollte, ist die Regelung des Online-Shoppings. Die gleichen Bestimmungen wie für analoge Käufe gelten auch im Internet, einschließlich des 14-tägigen Widerrufsrechts für Eltern. Dass Kinder keinen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld haben, sondern dies individuell und abhängig von der Entwicklung des Kindes festgelegt wird, unterstreicht die Flexibilität, die Eltern hierbei haben. Insgesamt trägt der bewusste Umgang mit Taschengeld maßgeblich zur finanziellen Bildung und Selbstständigkeit der Minderjährigen bei.