EG – Was ist die EG?
Die EG, oder eingetragene Genossenschaft, ist eine verbreitete Unternehmensform, die sich durch demokratische Prinzipien und mitgliederorientierte Strukturen auszeichnet. Seit dem 19. Jahrhundert hat sich diese juristische Person, vergleichbar mit der Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), als wichtiger Wirtschaftsbegriff etabliert und ist Kaufmann gemäß Handelsrecht.
Der demokratische Aufbau zeigt sich in der Regelung, dass jedes Mitglied, unabhängig von seinem Kapitalanteil, eine Stimme hat. Körperschaftlich organisiert, benötigt die EG eine Satzung und ist durch Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung charakterisiert. Diese Strukturen gewährleisten die unkomplizierte Veränderung des Mitgliederkreises, die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder und die Beschränkung der Haftung auf das Genossenschaftsvermögen.
Wichtige Erkenntnisse
- Die EG ist eine wichtige Unternehmensform in Deutschland und wird durch Handelsrecht als Kaufmann anerkannt.
- Sie basiert auf demokratischen Prinzipien mit gleichem Stimmrecht für alle Mitglieder.
- Die EG erfordert eine Satzung und zeichnet sich durch Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung aus.
- Die Haftung ist auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt.
- Die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder steht im Vordergrund.
Die Entstehung und Entwicklung der EG
Die Entstehungsgeschichte der Europäischen Gemeinschaften ist ein bedeutender Meilenstein in der europäische Geschichte. Ihre Ursprünge reichen in die 1950er-Jahre zurück, als die politische Organisation durch die Gründung der drei Gemeinschaften EGKS, EWG und EAG ins Leben gerufen wurde. Sechs Gründerstaaten legten dabei den Grundstein für eine Zusammenarbeit, die die europäische Landkarte nachhaltig verändern sollte.
Die Gründung der EWG
Die EWG, eine der drei ursprünglichen Gemeinschaften, wurde durch die Römische Verträge von 1957 gegründet. Dieser EWG-Vertrag markierte den Beginn einer intensiveren wirtschaftlichen Kooperation zwischen den beteiligten europäischen Ländern. Ziel war es, durch wirtschaftliche Integration und die Schaffung eines gemeinsamen Marktes, den Frieden und Wohlstand in Europa zu sichern.
Die Umbenennung in EG
Mit dem Vertrag von Maastricht im Jahr 1993 wurde die EWG offiziell in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt. Dieser Schritt symbolisierte einen umfassenderen politischen Ansatz, wobei der Fokus auf einer stärkeren europäischen Integration lag. Der Fusionsvertrag von Maastricht führte zu einer Neubewertung und Integration bestehender Verträge und Gemeinschaften.
Im Jahr 2002 lief der Vertrag der EGKS aus, und ihre Bestimmungen wurden in den EWG-Vertrag aufgenommen. Diese Entwicklung führte zu einer Vereinfachung und Harmonisierung des europäischen Rechts. Die endgültige Umstrukturierung erfolgte 2009 mit dem Vertrag von Lissabon, durch den die EG aufgelöst wurde und ihre Nachfolge die Europäische Union (EU) übernahm.
Jahr | Ereignis |
---|---|
1957 | Gründung der EWG durch die Römische Verträge |
1993 | Umbenennung in EG durch den Vertrag von Maastricht |
2002 | Integration der EGKS-Bestimmungen in den EG-Vertrag |
2009 | Auflösung der EG durch den Vertrag von Lissabon |
Funktion und Aufgaben der EG
Die Europäische Gemeinschaft (EG) hatte zahlreiche Funktionen und Aufgaben, die sich auf verschiedene politische und wirtschaftliche Bereiche erstreckten. Eine ihrer zentralen Aufgaben war die Förderung der wirtschaftlichen Integration und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.
Der Binnenmarkt
Der Binnenmarkt der EG war eine der bedeutendsten Errungenschaften. Durch die Schaffung eines gemeinsamen Marktes wurde der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen zwischen den Mitgliedstaaten gewährleistet. Diese Integration ermöglichte es, Handelshemmnisse zu beseitigen und wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern.
Wirtschafts- und Währungsunion
Die Bestrebungen der EG gingen über den Binnenmarkt hinaus hin zu einer Europäischen Wirtschaftsunion. Diese Initiative zielte darauf ab, durch die Einführung einer gemeinsamen Währung – dem Euro – sowie durch koordinierte wirtschaftliche und fiskalische Politiken die wirtschaftliche Stabilität und das Wachstum innerhalb der Union zu sichern.
Weitere Zuständigkeiten
Neben der wirtschaftlichen hat die EG auch in verschiedenen politischen Bereichen maßgebliche Aufgaben übernommen. Dazu gehörten die Gesundheitspolitik, der Umweltschutz, die Forschung und Technologie, sowie der Verbraucherschutz. Diese Zuständigkeiten trugen dazu bei, einheitliche Standards und Maßnahmen innerhalb der Union zu etablieren und die politische Zusammenarbeit zu stärken.
Funktion | Beschreibung |
---|---|
Binnenmarkt | Freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen |
Europäische Wirtschaftsunion | Koordination wirtschaftlicher und fiskalischer Politiken |
Gesundheitspolitik | Einheitliche Standards und Gesundheitsmaßnahmen |
Umweltschutz | Regelungen zum Schutz und zur Erhaltung der Umwelt |
Politische Zusammenarbeit | Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten |
Fazit
Die Entwicklungsgeschichte der EG ist ein Spiegel der europäischen Integration und der zeitweise engen wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Bereits durch die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in den 1950er-Jahren wurde ein grundlegender Schritt in Richtung europäische Integration eingeleitet.
Mit der Umwandlung der EWG zur EG und später durch den Vertrag von Maastricht wurde die rechtliche Entwicklung weiter vorangetrieben. Diese schuf eine starke Basis, auf der die Europäische Union heute steht. Trotz der Auflösung der EG hat sie grundlegende Prozesse und Strukturen hinterlassen, die weiterhin die politische Bedeutung der EU beeinflussen.
Die europäische Integration hat durch die Schaffung der EG eine bedeutende Kontinuität erfahren. Die rechtlichen Grundlagen, die durch die EG etabliert wurden, prägen bis heute die EU und sind essenziell für ihr Funktionieren. Auch im internationalen Kontext bleibt die politische Bedeutung der ehemaligen EG und ihre Folgen für die EU nicht zu unterschätzen.