Die Entfernungspauschale erlaubt es Arbeitnehmern, Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte als Werbungskosten abzusetzen. Diese Pauschale beträgt in Deutschland uniform 0,30 € je Entfernungskilometer und ist für alle Verkehrsmittel gleich anwendbar – sei es zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Motorrad und sogar bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Für Fernpendler gibt es von 2021 bis 2026 eine erhöhte Pauschale ab dem 21. Kilometer. Im Jahr 2021 beträgt sie 0,35 €, und für die Jahre 2022 bis 2026 steigt sie auf 0,38 €. Selbst bei mehrtägigen Arbeitswegen kann nur die einfache Strecke geltend gemacht werden. Eine detaillierte Belegführung ist nicht erforderlich, allerdings müssen die Entfernungskilometer und die Tage, an denen die Strecke zurückgelegt wird, nachvollziehbar sein.
Wichtige Erkenntnisse
- Die Entfernungspauschale ermöglicht Steuereinsparungen für Pendler.
- Es gelten 0,30 € je Entfernungskilometer für alle Verkehrsmittel.
- Für Fernpendler ab dem 21. Kilometer gibt es von 2021 bis 2026 eine erhöhte Pauschale.
- Die einfache Strecke wird auch bei mehrtägigen Arbeitswegen berücksichtigt.
- Nachvollziehbarkeit der Entfernungskilometer und Tage ist entscheidend.
Definition und Bedeutung der Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale spielt eine wesentliche Rolle als Werbungskostenpauschale für Fahrten zwischen dem Heim und der ersten Tätigkeitsstätte. Diese Pauschale soll dazu beitragen, die Pendlerkosten steuerlich zu entlasten und die Höhe der absetzbaren Werbungskosten zu definieren.
Grundlagen und Höhe der Pauschale
Die Entfernungspauschale wird auf Basis der pro vollen Entfernungskilometer berechnet und ist unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Dies bedeutet, dass sowohl Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer als auch Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs die Pauschale in Anspruch nehmen können. Ab dem Jahr 2021 gibt es für Fernpendler eine Erhöhung der Pauschale ab dem 21. Kilometer, was eine steuerliche Entlastung im Zuge des CO2-Preises widerspiegelt.
Unabhängigkeit vom Verkehrsmittel
Ein wichtiger Aspekt der Erklärung der Entfernungspauschale ist die Unabhängigkeit vom genutzten Verkehrsmittel. Dies bedeutet, dass die Kilometerpauschale gleichermaßen für verschiedene Verkehrsmittel wie zu Fuß, Fahrrad und Motorrad gilt. Auch Fernpendler profitieren davon, besonders wenn öffentliche Nahverkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen. Diese Pauschale verbleibt jedoch exklusive der Nutzung eines Flugzeugs für die Strecke.
Für Fernpendler mit einem geringen zu versteuernden Einkommen besteht die Möglichkeit, statt der erhöhten Pauschale eine Mobilitätsprämie zu beantragen. Bei der Berechnung der Entfernungspauschale wird stets die kürzeste Wegstrecke zum Arbeitsplatz zugrunde gelegt.
Jahr | Entfernungspauschale bis 20 km | Erhöhte Pauschale ab 21 km |
---|---|---|
2021 | 0,30 € | 0,35 € |
2022-2026 | 0,30 € | 0,38 € |
Diese Regelungen haben das Ziel, Pendler finanziell zu unterstützen und einen Beitrag zu leisten, sowohl den Umweltgedanken als auch das Verständnis der Wirtschaftsbegriffe wie die Werbungskosten zu integrieren.
Verwendung der Entfernungspauschale in der Steuererklärung
In der Steuererklärung wird die Entfernung zwischen Heimatadresse und Arbeitsstätte anhand der kürzesten Straßenverbindung berechnet. Dieser Ansatz folgt unabhängig vom eingesetzten Verkehrsmittel. Längere Wege können geltend gemacht werden, wenn diese verkehrsgünstiger und damit in der Regel zeitsparender sind. Es ist essenziell, dass diese Wege nachvollziehbar und ggf. mit geeigneten Belegen oder einem Fahrtenbuch dokumentiert werden.
Kürzeste Straßenverbindung und Berechnung
Die Berechnung der zurückgelegten Strecke basiert auf der kürzesten, regelmäßig genutzten Verbindung. Diese Entfernungen sind auf ihrer Richtigkeit und Plausibilität zu prüfen. Häufig wenden Arbeitnehmer eine automatische Ermittlung der Strecke über WIKI Wissen oder spezialisierte Software an. Die kürzeste Straßenverbindung wird dabei meist in Kilometern angegeben und ist für die Steuererklärung von zentraler Bedeutung.
Sonderfälle und Ausnahmen
In bestimmten Sonderfällen und Ausnahmen gelten besondere Regeln. Beispielsweise bei Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung oder bei Arbeitsverhältnissen ohne feste erste Tätigkeitsstätte. Des Weiteren können bei Arbeitsausübung über die Hauptwohnung bei mehreren Wohnsitzen nur Fahrten von der Wohnung, die der Arbeitsstätte am nächsten liegt, angesetzt werden. Hierzu ist oftmals ein Fahrtenbuch erforderlich, um die Strecken zu dokumentieren und diese absetzbar zu machen.
Absetzungskriterium | Beschreibung |
---|---|
Doppelte Haushaltsführung | Fahrtkosten zwischen der Zweitwohnung und dem Hauptwohnsitz |
Erste Tätigkeitsstätte | Fahrten zur vertraglich definierten ersten Arbeitsstätte |
Mobilitätsprämie | Alternative zur Entfernungspauschale für Geringverdiener |
Regelmäßige Fahrten | Standardstrecken, dokumentiert durch das Fahrtenbuch |
Fazit
Die Entfernungspauschale stellt eine bedeutende steuerliche Erleichterung für Pendler dar, die regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsstätte pendeln. Unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel können Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten pauschal in ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies fördert nicht nur das Wirtschaftswissen der Betroffenen, sondern ermöglicht auch eine einfache und effiziente Handhabung bei der Einreichung.
Besonders hervorzuheben sind dabei die erhöhten Pauschalen für Fernpendler sowie die Option der Mobilitätsprämie für Geringverdiener. Diese Anpassungen spiegeln die Bemühungen wider, den steuerlichen Druck durch Pendlerkosten zu mindern und gleichzeitig der ökologischen Entwicklung Rechnung zu tragen.
Moderne Steuerprogramme wie STEUEReasy erleichtern den Prozess erheblich. Diese Softwarelösungen unterstützen Anwender dabei, ihre Kilometer und Fahrtstrecken nachvollziehbar zu dokumentieren und somit den Forderungen der Steuerbehörden gerecht zu werden. Die Nutzung solcher Programme steigert die Effizienz und Verständlichkeit der Steuererklärung erheblich, was insbesondere für jene von Vorteil ist, die ihre Finanzen selbstständig verwalten.
Abschließend ist es essenziell, die detaillierte Nachweispflicht über die gefahrenen Kilometer nicht zu vernachlässigen, um die Entfernungspauschale erfolgreich geltend machen zu können. In Zeiten zunehmender Digitalisierung und Automatisierung bieten Tools wie STEUEReasy eine wertvolle Unterstützung im komplexen Steuerdschungel.