Die Europäischen Gemeinschaften umfassten die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom). In den 1970er und 1980er Jahren wurde im deutschen Sprachgebrauch oft der Singular „Europäische Gemeinschaft“ verwendet, der im Englischen dem Begriff „Common Market“ entspricht. Ursprünglich hatten die einzelnen Gemeinschaften eigene Organe, die durch den Fusionsvertrag von 1965 dann zusammengeführt wurden.
Mit der Gründung der Europäischen Union im Vertrag von Maastricht 1992 festigte sich die europäische politische Struktur, wobei die Gemeinschaften dabei zur ersten Säule wurden. Der EGKS-Vertrag lief 2002 aus, und der Vertrag von Amsterdam 1997 sowie der Vertrag von Lissabon 2009 sorgten für wichtige institutionelle Änderungen und die Eingliederung der Europäischen Gemeinschaften in die Europäische Union.
Wichtige Erkenntnisse
- Die Europäischen Gemeinschaften umfassten EGKS, EWG und Euratom.
- In den 1970er und 1980er Jahren wurde der Singular „Europäische Gemeinschaft“ oft im deutschen Sprachgebrauch verwendet.
- Der Fusionsvertrag von 1965 führte zur Zusammenführung der Organe.
- Die Gründung der EU im Vertrag von Maastricht 1992 markierte einen wichtigen Wendepunkt.
- Der Vertrag von Lissabon 2009 integrierte die Europäischen Gemeinschaften endgültig in die EU.
Definition und Geschichte der Europäischen Gemeinschaften
Die Definition der Europäischen Gemeinschaften umfasst die Zusammenarbeit und Integration in verschiedenen Bereichen zwischen den Mitgliedsstaaten. Die Geschichte der Europäischen Gemeinschaften begann mit ihrer Gründung durch sechs Länder mit dem Ziel, die europäische wirtschaftliche Integration zu fördern.
Gründungsmitglieder und Ziele
Die sechs Gründerstaaten der Europäischen Gemeinschaften waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Diese Länder strebten an, durch eine enge Zusammenarbeit und den Abbau von Handelsbeschränkungen, Frieden und Wohlstand in Europa zu sichern.
Von der EGKS zur EWG und EURATOM
Die Europäischen Gemeinschaften wurden auf Basis dreier Hauptorganisationen gegründet:
- Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) – Gegründet 1951 als erstes supranationales europäisches Projekt zur Kontrolle der Kohle- und Stahlproduktion.
- Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) – Gegründet durch die Römischen Verträge 1957 mit dem Ziel, einen gemeinsamen Markt zu schaffen.
- Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) – Ebenfalls 1957 gegründet zur Förderung der friedlichen Nutzung der Kernenergie.
Wichtige Verträge und Abkommen
Die Geschichte der Europäischen Gemeinschaften ist geprägt von wichtigen Verträgen und Abkommen, die die europäische wirtschaftliche Integration vorangetrieben haben:
- Die Römischen Verträge von 1957, die zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und EURATOM führten.
- Der Vertrag von Maastricht 1992, der die Umwandlung zur Europäischen Union einleitete.
- Weitere bedeutende Verträge wie der Vertrag von Amsterdam (1997) und der Vertrag von Lissabon (2009), die institutionelle Änderungen brachten und die Integration der Europäischen Gemeinschaften in die Europäische Union festigten.
Struktur und Institutionen der Europäischen Gemeinschaften
Die institutionelle Struktur der Europäischen Gemeinschaften war von Anfang an auf die Schaffung gemeinsamer Institutionen ausgerichtet, die die politischen und wirtschaftlichen Ziele der Mitgliedstaaten koordinierten. Jede Gemeinschaft hatte ursprünglich ihre eigenen Organe, die durch den Fusionsvertrag von 1967 konsolidiert wurden, was bedeutete, dass gemeinsame Institutionen für die EGKS, EWG und Euratom geschaffen wurden.
Wichtige Organe: Kommission, Rat und Parlament
Eine zentrale Rolle in der institutionellen Struktur spielte die Europäische Kommission, die als Exekutivorgan der Gemeinschaften fungierte. Der Europäische Rat und das Europaparlament bildeten die weiteren wesentlichen Organe. Die Kommission war und bleibt für die Umsetzung der gemeinsamen Politik und die Verwaltung des Haushalts verantwortlich, während der Rat als Entscheidungsgremium der Mitgliedstaaten fungierte. Das Europaparlament hat seit seiner Gründung eine zunehmende Demokratisierung und Stärkung seiner Befugnisse erfahren.
Entwicklung der gemeinsamen Institutionen
Im Laufe der Zeit wurden diese gemeinsamen Institutionen weiterentwickelt, um den politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen besser begegnen zu können. Insbesondere nach den Reformen der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986, die den Integrationsprozess vertiefen und den Einfluss des Europaparlaments verstärken sollten. Diese Reformen legten die Grundlage für eine engere Zusammenarbeit auf supranationaler Ebene.
Fusion und Vereinheitlichung
Der Fusionsvertrag von 1967 war ein entscheidender Schritt zur Vereinheitlichung der Institutionen der Europäischen Gemeinschaften. Er führte zur Bildung gemeinsamer Exekutivorgane und straffte die administrative Struktur, um die Effizienz und Kohärenz der Gemeinschaftspolitik zu verbessern. Diesen Vereinheitlichungsprozess setzte die Einheitliche Europäische Akte fort, welche die Demokratiesierung und Effizienz durch eine verstärkte Rolle der Europäischen Kommission und des Europaparlaments förderte.
Europäische Gemeinschaften und ihr Einfluss auf die Europäische Union
Die Entstehung der Europäischen Union ist eng mit den Europäischen Gemeinschaften verbunden. Der Übergang von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Europäischen Gemeinschaft und letztlich zur EU markiert einen bedeutenden Wandel in der europäischen Integration.
Der Vertrag von Maastricht und die EU
Der Vertrag von Maastricht, auch als Vertrag über die EU-Gründung bekannt, war ein entscheidender Meilenstein für die Europäische Union. Dieser Vertrag schuf die Grundlage für die heutige EU, indem er die bestehenden Gemeinschaften in das Gebilde der EU einbettete und somit die erste Säule der neuen Struktur bildete. Unter dem Vertrag von Maastricht wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zur Europäischen Gemeinschaft umbenannt, wodurch ein klarer Übergang Europäische Gemeinschaft zur EU gekennzeichnet wurde.
Übergang von der EWG zur EG und zur EU
Der Übergang von der EWG zur EG und schließlich zur Europäischen Union war ein schrittweiser Prozess, der mehrere Jahrzehnte dauerte. Dieser Prozess begann formell mit dem Vertrag von Maastricht und setzte sich fort mit weiteren wichtigen Verträgen wie dem Vertrag von Lissabon, der 2009 die Integration der Europäischen Gemeinschaften in die EU vollendete. Diese Entwicklung sicherte die institutionelle und politische Kontinuität und stärkte die Rolle der EU auf der internationalen Bühne.
Die Umbenennung und Integration der Europäischen Gemeinschaften zeigen die kontinuierliche Bestrebung, die politische und wirtschaftliche Einheit Europas zu stärken. Durch diese Verträge und strukturellen Änderungen wurde die Basis für eine stabilere und umfassendere Europäische Union geschaffen.
Fazit
Obwohl die Europäischen Gemeinschaften nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form existieren, spiegeln ihre bleibenden Auswirkungen die bedeutende Rolle wider, die sie bei der Gestaltung der Europäischen Union gespielt haben. Die entstandenen Strukturen und entwickelten Institutionen sind ein eindrucksvolles Zeugnis jener Zeit, als die Staate Europas die ersten Schritte zur wirtschaftlichen und politischen Integration unternahmen.
Die Verflechtung der Europäischen Gemeinschaften hat den Weg für die moderne europäische Zusammenarbeit geebnet und somit die Grundlage für die heutige EU als Rechtsnachfolger gelegt. Die verschiedenen Verträge und Abkommen, einschließlich des Fusionsvertrags, des Vertrags von Maastricht und des Vertrags von Lissabon, verdeutlichen die kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung, die zur heutigen Struktur führten.
Die Bedeutung der Europäischen Gemeinschaften liegt in ihrer Fähigkeit, bleibende Veränderungen zu fördern und die zukünftige Entwicklung der Europäischen Union maßgeblich zu beeinflussen. Heute arbeitet die EU weiterhin an der Vertiefung und Erweiterung der wirtschaftlichen und politischen Integration ihrer Mitgliedsstaaten. Die bestandenen Gemeinschaften dienen dabei als historische Grundlage und Inspiration für die fortschreitende europäische Integration und Zusammenarbeit.