Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind bewegliche, selbstständig nutzbare und verschleißfähige Güter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter einer festgelegten Grenze bleiben. Aktuell liegt diese Grenze bei netto 800 Euro oder brutto 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer. GWG zählen zum Anlagevermögen eines Unternehmens. Diese Regelung ermöglicht, anders als bei höherwertigen Gütern, die sofortige steuerliche Absetzbarkeit des gesamten Anschaffungspreises, anstatt einer Verteilung über die Nutzungsdauer gemäß der Abschreibungstabelle des Finanzministeriums.
Zentrale Punkte
- Definition: GWG sind bewegliche, selbstständig nutzbare und verschleißfähige Güter.
- Grenze: Die aktuellen Anschaffungskosten dürfen netto 800 Euro oder brutto 952 Euro nicht überschreiten.
- Nutzbarkeit: GWG gehören zum Anlagevermögen und können sofort steuerlich abgesetzt werden.
- Vorteil: Erleichterung der Buchhaltung und steuerliche Vorteile für Unternehmen.
- Regelung: Kein Anstieg der Grenzwerte für GWG ab 2024 geplant.
Definition und Voraussetzungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind ein zentraler Wirtschaftsbegriff, der besonders für Unternehmen von Bedeutung ist. Ein GWG definiert sich durch seine bewegliche Natur und seine abnutzbaren Eigenschaften. Zudem muss eine selbstständige Nutzung möglich sein, damit das Wirtschaftsgut als GWG qualifiziert wird. In diesem Abschnitt erläutern wir die genauen Voraussetzungen und Definitionen von geringwertigen Wirtschaftsgütern.
Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?
Ein geringwertiges Wirtschaftsgut ist ein bewegliches und abnutzbares Gut, das für die berufliche Tätigkeit eines Steuerpflichtigen unverzichtbar ist. Der Anschaffungswert des GWG darf maximal 800 Euro netto betragen, um in diese Kategorie zu fallen. Der Begriff definiert sich also primär durch seine finanziellen und funktionalen Eigenschaften.
Selbständige Nutzbarkeit
Ein wesentliches Kriterium für geringwertige Wirtschaftsgüter ist die selbstständige Nutzung. Dies bedeutet, dass das GWG unabhängig von anderen Geräten oder Einrichtungen betrieben werden kann. Diese Eigenschaft ist wichtig, um die steuerlichen Vorteile einer sofortigen Abschreibung zu nutzen.
Beweglichkeit und Abnutzbarkeit
Zu den Voraussetzungen für geringwertige Wirtschaftsgüter gehört deren Beweglichkeit und Abnutzbarkeit. Der Wirtschaftswissen umfasst, dass solche Güter leicht von einem Ort zum anderen transportiert werden können und einer natürlichen Abnutzung unterliegen. Diese Merkmale sind entscheidend für die Einordnung eines Guts als GWG.
Abschreibungsregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter
Die Regeln zur Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) bieten sowohl Unternehmern als auch Arbeitnehmern verschiedene Möglichkeiten, um Anschaffungskosten steuerlich geltend zu machen. Nachfolgend werden die verschiedenen Optionen erläutert.
Sofortabschreibung
Die Sofortabschreibung erlaubt es, Anschaffungskosten bis zu 800 Euro (netto) im Jahr der Anschaffung vollständig abzusetzen. Diese Methode bietet eine schnelle steuerliche Entlastung, indem geringwertige Wirtschaftsgüter ohne langwierige Abschreibungsverfahren sofort berücksichtigt werden können. Unternehmer nutzen diese Regelung oft bei der Beschaffung von Büromaterialien und Kleingeräten, die schnell abgeschrieben werden sollen.
Poolabschreibung
Die Poolabschreibung ist eine alternative Abschreibungsmethode für Wirtschaftsgüter mit einem Wert von 250 bis 1000 Euro. Dabei werden mehrere geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Sammelposten zusammengefasst und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Diese Methode eignet sich besonders für Unternehmen, die mehrere ähnliche Anschaffungen tätigen und die Verwaltungskosten reduzieren möchten.
Unterschiede zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern
Ein wesentlicher Unterschied in den Abschreibungsregeln besteht zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern. Während Unternehmen von der Möglichkeit profitieren, Sammelposten zu bilden und so die Poolabschreibung über mehrere Jahre hinweg zu nutzen, können Arbeitnehmer geringwertige Wirtschaftsgüter direkt als Werbungskosten absetzen. Diese Flexibilität ist für Arbeitnehmer attraktiv, da sie auf diese Weise ihre Steuerlast schnell und unkompliziert mindern können.
Abschreibungsmethode | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|
Sofortabschreibung | Schnelle steuerliche Entlastung | Nur für Werte bis 800 Euro (netto) |
Poolabschreibung | Reduzierte Verwaltungskosten bei mehreren GWG | Lineare Abschreibung über fünf Jahre |
Fazit
Die Einstufung eines Wirtschaftsgutes als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) bringt erhebliche steuerliche Vorteile sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer. Durch die Option der Sofortabschreibung wird der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert, und es entstehen positive Effekte auf die Liquidität der Unternehmen. Diese Abschreibungsregeln zusammengefasst, bieten eine effiziente Möglichkeit zur Verwaltung des Anlagevermögens.
Für Arbeitnehmer resultieren die GWG Vorteile direkt in einer niedrigeren Steuerlast, was das verfügbare Einkommen erhöht. Dies ist insbesondere bei selbständig nutzbaren und beweglichen Wirtschaftsgütern von Bedeutung, die häufig im beruflichen Kontext Anwendung finden. Dank der bestehenden Regelungen können insbesondere kleinere Anschaffungen schnell und unkompliziert steuerlich geltend gemacht werden.
Allerdings ist ab 2024 keine Anhebung der GWG-Grenzen geplant, was bedeutet, dass die derzeitigen Obergrenzen von 800 Euro netto bzw. 952 Euro brutto weiterhin gelten. Es bleibt also für Unternehmen und Arbeitnehmer wichtig, diese Grenzen im Blick zu behalten, um die GWG Vorteile optimal nutzen zu können. Somit bleibt die derzeitige Regelung eine attraktive Möglichkeit zur schnellen Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter.