Landgericht Köln verbietet Eurowings irreführende Werbung mit ‚CO2-neutralen‘ Flügen
In einem wegweisenden Urteil des Landgerichts Köln wurde der Fluggesellschaft Eurowings verboten, ihre Flugangebote als „CO2-neutral“ zu bewerben, wenn dafür lediglich eine geringfügige finanzielle Kompensation für Waldschutzprojekte geleistet wird. Diese Entscheidung folgte einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die die Werbepraktiken der Airline als irreführend kritisierte. Das Gericht urteilte, dass die von Eurowings angebotenen Kompensationsmaßnahmen – insbesondere die Unterstützung kurzlebiger Waldschutzprojekte – nicht ausreichen, um die durch die Flüge verursachten CO2-Emissionen tatsächlich zu neutralisieren (Az: 81 O 32/23).
Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich zufrieden über das Gerichtsurteil und betonte, dass dieses die Rechtsansicht der Organisation vollständig bestätigt. Er kritisierte Eurowings für den Versuch, mittels günstiger Kompensationsangebote für Waldschutz- und Kochofenprojekte eine falsche Vorstellung von CO2-Neutralität zu vermitteln. Laut Resch seien diese Maßnahmen nicht geeignet, um die klimaschädlichen Auswirkungen der Flugreisen wirksam zu kompensieren. Insbesondere wies er darauf hin, dass die Lebensdauer der Projekte nicht annähernd ausreicht, um den langfristigen Verbleib des CO2 in der Atmosphäre auszugleichen.
Diese Entscheidung markiert einen signifikanten Schritt im Kampf gegen irreführende Umweltwerbung und unterstreicht die Notwendigkeit einer realistischen Darstellung von Kompensationsmaßnahmen im Luftverkehrssektor.
Text basiert auf einer Pressemitteilung von: Deutsche Umwelthilfe e.V.