Die Maklerprovision, auch als Courtage bekannt, ist ein zentraler Wirtschaftsbegriff. Sie bezeichnet die Vergütung, die Immobilienmakler für ihre Dienste erhalten. Diese Provision fällt an, wenn eine Immobilienvermittlung erfolgreich abgeschlossen wird. Die Höhe der Maklerprovision variiert stark. Sie hängt von der Region, der Art der Immobilie und den Vertragsbedingungen zwischen Makler und Auftraggeber ab.
In Deutschland sind die Provisionssätze gesetzlich festgelegt. Bei Wohnimmobilien liegen die Maklercourtage meist zwischen drei und acht Prozent des Kaufpreises, inklusive Mehrwertsteuer. Bei Vermietungen darf die Maklerprovision höchstens zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen. Der genaue Betrag und der Kostenträger werden im Maklervertrag festgelegt. Dieser Vertrag klärt auch, wer die Unterstützung des Maklers benötigt und erwartet.
Schlüsselerkenntnisse
- Die Maklerprovision ist das Honorar für Immobilienmakler.
- Sie variiert je nach Bundesland und Art der Immobilie.
- Bei Vermietungen zahlt oft der Vermieter gemäß dem Bestellerprinzip.
- Die Provision wird bei erfolgreichem Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages fällig.
- Der marktübliche Satz liegt häufig bei 3 % zzgl. Mehrwertsteuer.
Definition und Erklärung der Maklerprovision
Die Maklerprovision ist ein zentraler Begriff im Immobilienwesen. Sie bezeichnet das Honorar, das ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Dieses Honorar ist ein übliches Verfahren im Wirtschaftsbegriff des Immobilienmarktes. Es sorgt dafür, dass Makler für ihre erbrachten Dienstleistungen fair entlohnt werden. Die genaue Höhe der Courtage variiert stark und kann zwischen 2,5% und 7,5% des Kauf– oder Mietpreises liegen.
Was ist eine Maklerprovision?
Die Definition der Maklerprovision umfasst die finanziellen Ansprüche, die anfallen, wenn ein Immobiliengeschäft erfolgreich abgeschlossen wird. Der Makler hat in der Regel Anspruch auf diese Provision, sobald ein Miet- oder Kaufvertrag zustande kommt. In Deutschland zahlt der Käufer in vielen Bundesländern und unter bestimmten Voraussetzungen etwa 50% der vereinbarten Provision. Der Verkäufer trägt die restlichen 50%. Diese Regelung wurde durch das Bestellerprinzip verstärkt, das insbesondere bei Mietverhältnissen auftritt.
Funktionsweise der Maklerprovision
Die Funktionsweise der Maklerprovision ist eng an den Abschluss eines Vertrages gebunden. Die Provision wird fällig, sobald der Kauf– oder Mietvertrag abgeschlossen ist. Oftmals muss die Gerichtbarkeit der Provision schriftlich zwischen Makler und Auftraggeber vereinbart werden. Während in Deutschland die Höhe der Provision vor dem Abschluss des Vertrages verhandelt werden kann, gilt in vielen europäischen Ländern ein ähnliches Vorgehen. In Frankreich liegt die Courtage typischerweise zwischen 5% und 8%, in Spanien beträgt sie zwischen 3% und 6% des Immobilienwertes.
Land | Typische Maklerprovision (%) |
---|---|
Deutschland | 3,57% – 7,14% |
Frankreich | 5% – 8% |
Spanien | 3% – 6% |
Wer zahlt die Maklerprovision?
Wer die Maklerprovision zahlt, hängt von der Situation ab. Dies gilt für Vermietungen und den Kauf von Immobilien. Es ist wichtig, die Kosten klar zu verstehen.
Bestellerprinzip bei Vermietungen
In Deutschland zahlt der Vermieter meist die Maklerprovision, wenn er den Makler beauftragt. Mieter müssen in der Regel keine Provision zahlen. Die Höchstgrenze für die Maklerprovision bei Vermietungen liegt bei 2,38 Nettokaltmieten, inklusive Mehrwertsteuer.
Diese Regelung soll den Zugang zu Mietwohnungen erleichtern und Mieter entlasten.
Teilung der Kosten beim Kauf
Bei Immobilienkäufen teilen Käufer und Verkäufer die Maklerprovision. Diese liegt in der Regel zwischen 5,95 und 7,14 % des Kaufpreises. Nach einer Reform, die am 23. Dezember 2020 in Kraft trat, zahlen beide Parteien jeweils 50 % der Provision.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Bei einem Kaufpreis von 350.000 Euro und einer Gesamtprovision von 7,14 % zahlen Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 %. Das ergibt insgesamt 12.495 Euro. So bleibt die Kostenverteilung transparent und fair.
Beteiligter | Prozentsatz der Maklerprovision | Beispiel bei 350.000 Euro |
---|---|---|
Käufer | 3,57 % | 12.495 Euro |
Verkäufer | 3,57 % | 12.495 Euro |
Gesamtprovision | 7,14 % | 24.990 Euro |
Fazit
Die Maklerprovision spielt eine zentrale Rolle in der Immobilienvermittlung. Ihre Höhe und Struktur variieren stark, abhängig von Auftragstyp und Region in Deutschland. In Ländern wie Baden-Württemberg, Bayern und Berlin liegt die Standardprovision bei 7,14%. In Bremen hingegen liegt sie bei etwa 5,95%. Diese Unterschiede beeinflussen Käufer, Verkäufer, Mieter und Vermieter erheblich.
Das Bestellerprinzip erleichtert Mietern den Zugang zu Immobilien. Es legt die Verantwortung für die Zahlung der Provision oft beim Auftraggeber. Es ist wichtig, dass alle Courtage-Aspekte im Maklervertrag klar definiert sind. So werden Missverständnisse vermieden und Transparenz gewährleistet. Seit 2020 teilen Käufer und Verkäufer die Maklerprovision oft gleichmäßig. Dies führt zu einer fairen Kostenverteilung und entlastet private Käufer bei steigenden Nebenkosten.
Es ist entscheidend, die Regulierungen und Möglichkeiten zur Maklerprovision zu kennen. So können Käufer und Vermieter bei Immobilientransaktionen informierte Entscheidungen treffen. Eine gut dokumentierte Vereinbarung und das Verständnis der verschiedenen Provisionsmodelle sind für einen reibungslosen Ablauf unerlässlich.
Quellenverweise
- https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/wohnen/immobilie-veraeussern/maklerprovision.html
- https://vb-rb-immobilien.de/aktuelles/was-ist-die-maklerprovision-und-wann-ist-diese-zu-zahlen
- https://www.scheiter-immobilien.de/maklerprovision/
- https://www.interhyp.de/ratgeber/lexikon/maklerprovision/
- https://www.heimkapital.de/magazin/maklerprovision/
- https://www.engelvoelkers.com/de/de/ressourcen/maklerprovision-wie-hoch
- https://www.drklein.de/maklerprovision.html
- https://www.homeday.de/de/homeday-makler/maklerkosten/
- https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/maklerprovision-verhandeln.html
- https://wohnglueck.de/artikel/geteilte-maklercourtage-52129