Der Begriff „öffentliche Hand“ bezieht sich auf den gesamten Bereich des Staates, der sich von privaten Angelegenheiten abgrenzt. In Deutschland, Österreich und der Schweiz umfasst die öffentliche Hand alle staatlichen Institutionen. Dazu gehören Bund, Länder und Gemeinden sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese Einrichtungen spielen eine zentrale Rolle in der Wirtschaft.
Sie übernehmen sowohl staatliche Aktivitäten als auch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen. Beispiele hierfür sind die Daseinsvorsorge sowie die Vergabe von Aufträgen. Diese erreichen jährlich einen Wert von rund 300 Milliarden Euro. Der Begriff „öffentlicher Sektor“ wird in der Branche häufig verwendet. International wird der Ausdruck Staatssektor verwendet.
Die öffentliche Hand unterliegt verschiedenen Kriterien, wie den Maastricht-Kriterien. Diese begrenzen die Neuverschuldung auf maximal 3% des Bruttoinlandsprodukts. Die Definition der öffentlichen Hand umfasst auch öffentliche Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen. Die Komplexität und Vielzahl von Aktivitäten innerhalb der öffentlichen Hand machen ein tiefes Wirtschaftswissen notwendig.
Schlüsselerkenntnisse
- Die öffentliche Hand umfasst Bund, Länder und Gemeinden in Deutschland.
- Die Neuverschuldung ist auf höchstens 3% des Bruttoinlandsprodukts begrenzt.
- Öffentliche Aufträge haben einen jährlichen Wert von rund 300 Milliarden Euro.
- Die Daseinsvorsorge ist ein wesentlicher Bestandteil der nicht-marktwirtschaftlichen Aktivitäten der öffentlichen Hand.
- Öffentliche Aufträge werden aus Steuern und Abgaben finanziert.
Definition der öffentlichen Hand
Die öffentliche Hand ist ein zentraler Bestandteil des öffentlichen Sektors. Sie umfasst verschiedene Formen von öffentlichen Körperschaften, wie den Bund, die Länder und die Gemeinden. Auch selbständige Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben mit eigenen Finanzmitteln durchführen, wie Sozialversicherungen, gehören dazu. Zudem werden öffentliche Unternehmen und Beteiligungen in die Definition einbezogen. So wird die Vielfalt und die umfassenden Funktionen der öffentlichen Hand vollständig erfasst.
Begriffsumfang
Der Begriffsumfang der öffentlichen Hand erstreckt sich über verschiedene Institutionen. Diese erfüllen in ihrem Wesenszug öffentliche Aufgaben. Dazu gehören nicht nur die genannten Körperschaften, sondern auch weitere Einrichtungen, die durch den Staat oder die Kommunen finanziert werden. Die Kategorisierung hilft, die unterschiedlichen Rollen und Pflichten zu verstehen, die im öffentlichen Sektor existieren.
Eine klare Abgrenzung und ein tiefgehendes Verständnis sind unerlässlich. Sie ermöglichen es, die Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft zu erfassen.
Kategorisierung der öffentlichen Hand
Die Kategorisierung der öffentlichen Hand ist entscheidend. Sie unterscheidet zwei Hauptbereiche: die öffentlichen Körperschaften und die öffentlichen Unternehmen. Die erste Gruppe umfasst alle staatlichen und kommunalen Strukturen, die mit der Verwaltung von öffentlichen Angelegenheiten beauftragt sind. Die zweite Gruppe bezieht sich auf Unternehmen, die in verschiedenen Wirtschaftsbereichen tätig sind.
Diese Unterscheidung verdeutlicht die Vielfalt der Aufgaben der öffentlichen Hand. Sie zeigt auch deren Einfluss auf die Märkte.
Kategorie | Beispiele | Aufgaben |
---|---|---|
Öffentliche Körperschaften | Bund, Länder, Gemeinden | Verwaltung, Gesetzgebung, öffentliche Ordnung |
Öffentliche Unternehmen | Energieversorger, Verkehrsbetriebe | Bereitstellung von Dienstleistungen, Infrastrukturentwicklung |
Öffentliche Hand und ihre Tätigkeitsgebiete
Die öffentliche Hand ist in verschiedenen Bereichen tätig. Diese Bereiche teilen sich in marktwirtschaftliche und nicht-marktwirtschaftliche Aktivitäten. Diese Einteilung hilft, die Rolle der öffentlichen Betriebe zu verstehen.
Marktwirtschaftliche Aktivitäten
Marktwirtschaftliche Aktivitäten der öffentlichen Hand umfassen wirtschaftliche Tätigkeiten. Diese Betriebe arbeiten innerhalb eines rechtlichen Rahmens. Sie sollen profitabel sein und einen öffentlichen Zweck verfolgen.
Durch diese Tätigkeiten dienen sie dem allgemeinen Interesse. Beispiele sind kommunale Betriebe wie Wasserwerke und Verkehrsbetriebe. Sie erfüllen wirtschaftliche Verpflichtungen und bedienen gleichzeitig die Bedürfnisse der Bürger.
Nicht-marktwirtschaftliche Aktivitäten
Nicht-marktwirtschaftliche Aktivitäten der öffentlichen Hand konzentrieren sich auf die Daseinsvorsorge. Diese umfassen grundlegende Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheit und Sicherheit. Diese Aufgaben werden unabhängig von wirtschaftlichen Interessen erfüllt.
Schulen, Krankenhäuser und Polizeidienststellen sind Beispiele. Sie sind für die Sicherheit und das Wohl der Bürger unerlässlich.
Zusammenfassend agiert die öffentliche Hand in beiden Bereichen. Marktwirtschaftliche und nicht-marktwirtschaftliche Aktivitäten sind für die Gesellschaft entscheidend. Die Balance zwischen beiden ist für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben und die Daseinsvorsorge unerlässlich.
Fazit
Die öffentliche Hand ist in Deutschland unverzichtbar für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung. Sie bietet entscheidende Dienstleistungen und schafft Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Aktivitäten. Schulen, Pflegeeinrichtungen und Infrastrukturprojekte demonstrieren ihre soziale Verantwortung und wirtschaftliche Rolle.
Transparenz und Effizienz bei öffentlichen Bauvorhaben sind zentral. Sie garantieren klare Vergabeverfahren und fördern die Zusammenarbeit mit Unternehmen. Trotzdem stehen Hürden wie lange Entscheidungsprozesse und strenge Vorschriften im Weg. Es ist wichtig, diese Herausforderungen zu überwinden, um die Entwicklung und Verantwortung der öffentlichen Hand zu sichern.
Ein tieferes Verständnis der öffentlichen Hand ist für den Einfluss auf unser täglich Leben und die Wirtschaft unerlässlich. Als öffentlich-rechtlicher Akteur trägt sie maßgeblich zur Stabilität und Entwicklung bei. Doch erfordert dies weitsichtige Entscheidungen und eine ausgewogene Priorisierung, um alle Ansprüche zu erfüllen.
Quellenverweise
- https://de.wikipedia.org/wiki/Öffentliche_Hand
- https://www.ihk.de/rhein-neckar/recht/wirtschaftsrecht/oeaw/basisausschreibung/oeffentliche-hand-als-kunde-947344
- https://a24salescloud.de/de-de/glossarysection/offentliche-hand
- https://www.gleisslutz.com/de/kompetenz/branchenschwerpunkte/institutionen-der-oeffentlichen-hand
- https://www.europarl.europa.eu/workingpapers/econ/w21/sum-1_de.htm
- https://de.wikipedia.org/wiki/Öffentliche_Aufgaben
- https://melzgercke.de/de/taetigkeitsgebiete/
- https://sebastianconrad.de/2018/08/18/olg-duesseldorf-zur-abgrenzung-von-oeffentlichen-auftraegen-zu-zuwendungen/
- https://www.dtad.com/de/blog/oeffentliche-bauvorhaben
- https://www.pwc.ch/de/insights/risk/wie-sie-projekte-der-oeffentlichen-hand-erfolgreich-fuehren.html
- https://www.socialnet.de/rezensionen/22623.php