Stückaktien verkörpern einen Anteil am Vermögen einer Aktiengesellschaft, ohne dass dieser in einem Nennwert ausgedrückt wird. Anstelle eines spezifischen Geldbetrages wird der Anteil eines Aktionärs durch den prozentualen Anteil der gehaltenen Stückaktien am Grundkapital berechnet, wobei jeder Anteil gleich groß ist. Seit 1998 in Deutschland erlaubt, fungieren Stückaktien ohne die Angabe eines Nennwertes auf der Aktie selbst und entsprechen einem festen Anteil am Grundkapital der Firma, das sich durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien definiert.
Wichtige Erkenntnisse
- Stückaktien verkörpern Anteile am Grundkapital einer Aktiengesellschaft ohne Nennwert.
- Die Einführung von Stückaktien in Deutschland wurde 1963 angestoßen.
- In Deutschland seit 1998 erlaubt, sind Stückaktien oft am Namenszusatz o. N. erkennbar.
- Eine Gesellschaft kann entweder Nennwertaktien oder Stückaktien, nicht beide, ausgeben.
- Stückaktien haben in vielen Ländern wie den USA, Kanada und Japan eine lange Tradition.
Definition und Erklärung von Stückaktien
Die grundlegende Definition von Stückaktien beschreibt sie als Anteilsscheine, die gleichberechtigte Teile am Grundkapital eines Unternehmens repräsentieren, jedoch ohne festen Nennwert. Jede Stückaktie ist im Verhältnis zu allen anderen gleichwertig und stellt einen proportionalen Anteil am Gesamtkapital dar, der jedoch nicht weniger als 1 Euro sein darf.
Historisch gesehen, wurden Stückaktien in Deutschland in der Gesetzgebung zwar bereits im Preußischen Aktiengesetz von 1843 und im Aktiengesetz von 1937 erwähnt, populär wurden sie jedoch erst post-1998. Dies fällt zusammen mit der Einführung des Euros, um den Übergang zur neuen Währung zu erleichtern und „krumme“ Beträge zu vermeiden, die bei umgerechneten Nennwertaktien entstanden wären.
Die Idee der Stückaktie in Deutschland reicht bis ins Jahr 1924 zurück. Ein wichtiger Diskussionspunkt in der Wirtschaftsliteratur wurde durch einen Aufsatz von Wolfgang Stützel und Günther Jahr im Jahr 1963 formuliert. Im internationalen Vergleich existieren echte nennwertlose Aktien in den USA seit 1912, in Kanada seit 1918 und in Japan seit 1950. In Ländern wie Österreich können Stückaktien neben Nennbetragsaktien ausgegeben werden, während in der Schweiz der Nennwert der Aktie derzeit gesetzlich auf mindestens 1 Rappen festgelegt ist.
Einige der grundlegenden Merkmale von Stückaktien umfassen:
- Gleiche Anteilshöhe am Grundkapital (§ 8 Abs. 3 Satz 2 AktG)
- Keine Kombination mit Nennbetragsaktien
- Rechtlicher Rahmen seit dem „Gesetz über die Zulassung von Stückaktien“ vom 25. März 1998
- Mindestens 1 Euro als anteiliger Betrag des Grundkapitals laut § 8 Abs. 3 AktG
Ein gewichtiger Vorteil der Stückaktien liegt in ihrer Simplizität und der Möglichkeit der Verwässerung – bei einer Kapitalerhöhung sinkt der Anteil der Stückaktie des Aktionärs entsprechend. Dies steht im Gegensatz zu Nennwertaktien, deren fester Eurowert die Flexibilität verringert. Die Einführung der Stückaktien hat somit die Flexibilität und Effizienz des deutschen Aktienmarktes erhöht.
Aktionäre müssen die Vorschriften des Stückaktiengesetzes beachten, einschließlich einer Haltefrist von einem Jahr vor dem Verkauf. Dies stellt sicher, dass die Besitzverhältnisse über einen gewissen Zeitraum stabil bleiben, was wiederum die Marktstabilität stärkt.
Unterschiede zwischen Stückaktien und Nennwertaktien
Der Hauptunterschied zwischen Stückaktien und Nennwertaktien liegt in ihrer Darstellung des Grundkapitals. Nennwertaktien weisen einen festen Geldbetrag aus, der den spezifischen Anteil jeder Aktie am Grundkapital der Gesellschaft darstellt. Beispielhaft bei einem Grundkapital von 500.000 Euro könnten 500.000 Nennwertaktien zu je einem Euro ausgegeben werden oder auch 2000 Aktien zu je 100 Euro und 2000 Aktien zu je 150 Euro. Seit der Euro-Einführung sind allerdings kaum noch Nennwertaktien im Umlauf – viele Aktiengesellschaften sind auf Stückaktien umgestiegen.
Stückaktien – auch bekannt als nennwertlose Aktien oder Quotenaktien – repräsentieren einen prozentualen Anteil am Grundkapital, ohne einen festen Geldbetrag pro Aktie zu haben. Bei einem Grundkapital von 500.000 Euro und 5000 Stückaktien entspricht beispielsweise jede Aktie einem theoretischen Nennbetrag von 100 Euro. Der Anteil liegt somit bei 0,02% des Grundkapitals pro Aktie. Solche nennwertlosen Charakteristiken erleichtern die Anpassung an wechselnde wirtschaftliche Bedingungen und Währungssysteme.
Aus rechtlicher Sicht gemäß § 8 Abs. 3 AktG muss der Anteil am Grundkapital pro Stückaktie jedoch mindestens einen Euro betragen. Dies garantiert, dass jede Aktie eine entsprechende Beteiligung am Grundkapital sicherstellt. Firmen wie die Porsche Automobil Holding SE haben dies erfolgreich umgesetzt – ihr Grundkapital von 153.125.000 Euro wird wird durch 153.125.000 Stückaktien dargestellt. Im Gegensatz dazu müssen Nennwertaktien einen festen Nennwert (mindestens 1 Euro) aufweisen, wodurch ihre Emission und Verwaltung spezifisch festgelegten rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt.