Die Tantieme ist ein wichtiger Wirtschaftsbegriff, der im Zusammenhang mit der Vergütung von Führungskräften und leitenden Angestellten verwendet wird. Bei einer Tantieme handelt es sich um eine zusätzliche Vergütung, die an Geschäftsführer, Vorstände oder bestimmte leitende Angestellte gezahlt wird. Diese Zahlungen basieren oft auf dem Unternehmenserfolg, etwa dem Gewinn oder Umsatz.
Der Begriff „Tantieme“ stammt aus dem Französischen und bedeutet so viel wie „soundso viel“. Anders als ein Bonus zielt die Tantieme darauf ab, die Empfänger an den Gesamterfolgen des Unternehmens zu beteiligen und nicht nur individuelle Leistungen zu honorieren. Dieser Ansatz soll die Verbundenheit und das Engagement für das Unternehmen fördern – ein entscheidender Faktor, um die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern.
In Deutschland gehören Tantiemen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und sind dementsprechend steuerpflichtig. Es ist essenziell, die Bedingungen für Tantiemen klar und rechtssicher in Arbeitsverträgen zu verankern, um Missverständnisse und steuerliche Probleme zu vermeiden.
Wichtige Erkenntnisse
- Tantiemen fördern die Motivation und Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen.
- Sie basieren auf dem Erfolg des Unternehmens und sind als zusätzliche Vergütung steuerpflichtig.
- Die Begriffsdefinition und Herkunft liegen im Französischen – „soundso viel“.
- Klare vertragliche Regelungen sind unerlässlich, um rechtliche und steuerliche Risiken zu minimieren.
- Tantiemen sind darauf ausgelegt, langfristige Unternehmensziele zu fördern und nicht nur individuelle Leistungen zu belohnen.
Definition und Ursprung der Tantieme
Die Tantieme ist ein ergebnisabhängiges Vergütungssystem, das ausschließlich leitenden Angestellten wie Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführern oder persönlich haftenden Gesellschaftern zugutekommt. Diese besondere Form der Vergütung ergänzt die feste Bezahlung und orientiert sich am Unternehmenserfolg – oft in Form von Gewinn oder Umsatz. Ursprünglich stammt der Wirtschaftsbegriff Tantieme aus dem französischen Wort „tant“, was „so viel, wie“ bedeutet. Dies reflektiert die variable Natur dieser Vergütungsform, die prozentual an Unternehmenszahlen gekoppelt ist.
Ein charakteristisches Merkmal der Tantieme ist ihre Abhängigkeit von vertraglichen Vereinbarungen und dem jährlichen Reingewinn, was sie zu einer attraktiven, aber auch risikobehafteten Komponente der Managementvergütung macht. Laut § 9 Nr. 1 KStG können Tantiemen als abziehbare Aufwendungen geltend gemacht werden. Bei KGaAs führt die Zahlung an persönlich haftende Gesellschafter hingegen zu einer Gewerbesteuererhöhung gemäß § 8 Nr. 4 GewStG.
Diese Vergütungsform wird steuerlich zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gerechnet und kann bei Umsatztantiemen an geschäftsführende Gesellschafter zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen. Hier prüfen Finanzämter kritisch, ob eine solche Tantieme auch an ein nicht beteiligtes Geschäftsführungsmitglied gezahlt worden wäre.
Typische Empfänger
Die Hauptempfänger der Tantieme sind in der Regel:
- Vorstandsmitglieder
- Geschäftsführer
- Leitende Angestellte
- Persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA
Diese Begünstigten haben Anspruch auf eine erfolgsabhängige Vergütung, die bei angemessener Geschäftsführung und positiven Unternehmensentwicklungen spürbar ausfällt. Wichtig zu beachten: Der Anspruch auf Tantieme erlischt während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlung, und bei Teilzeitarbeit während eines Jahres besteht nur Anspruch auf eine anteilige Auszahlung.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Bei einem festen Jahresgehalt von 120.000 Euro und einer Variablen von 20 Prozent des Unternehmensgewinns, betrüge eine Tantieme bei 70.000 Euro Gewinn etwa 14.000 Euro. Dies würde die Gesamtvergütung auf 134.000 Euro anheben. Jedoch sollte die Tantieme nicht mehr als 25 Prozent des Gesamtgehalts ausmachen, um eine doppelte Versteuerung zu vermeiden.
Berechnungsgrundlagen und Regelungen für Tantiemen
Die Berechnung und Regelungen von Tantiemen sind von großer Bedeutung, um die faire und transparente Auszahlung an berechtigte Personen sicherzustellen. Dabei spielen sowohl Gewinnbeteiligung als auch vertragliche Vereinbarungen eine zentrale Rolle.
Gewinntantieme
Gewinntantiemen sind ergebnisabhängige Beteiligungen und basieren oft auf der Unternehmensgewinnberechnung. Nach dem Urteil des BAG vom 7. Juli 1969 ist die Handelsbilanz die Grundlage. Tantiemen machen in vielen Fällen bis zu 25% der Gesamtbezüge aus. Beispielsweise ergeben 25% einer Jahresvergütung für einen Geschäftsführer von 80.000 EUR eine maximale Tantieme von 20.000 EUR, wobei sich dies auf einen Prognosezeitraum von drei Jahren verteilt. Im Gegensatz zu anderen Vergütungsarten bietet diese Variante den Vorteil der flexiblen Anpassung an die tatsächlichen Geschäftsgewinne.
Umsatztantieme
Diese Form der Tantieme richtet sich nach dem Umsatz. Die Berechnung erfolgt oft in Form eines Prozentsatzes des erzielten Umsatzes. Für leitende Angestellte, Vorstände und Geschäftsführer ist diese Bemessung üblich. Laut BAG-Urteil vom 3. Mai 2006 erhalten Arbeitnehmer jedoch keine Umsatztantiemen, wenn sie das ganze Jahr arbeitsunfähig sind. Ebenso bleibt bei der Berechnung von Vorruhestandsgeldern die Umsatztantieme unberücksichtigt, wie das BAG am 15. November 2016 entschied.
Garantierte und Ermessenstantiemen
Es gibt auch Regelungen für garantierte und Ermessenstantiemen. Die garantierte Tantieme sichert einen festen Betrag zu, unabhängig vom Unternehmensergebnis. Somit wird eine bestimmte Flexibilität gewährleistet und sichergestellt, dass ein Mindestbetrag gezahlt wird. Die Ermessenstantieme hingegen ist variabel und lässt dem Arbeitgeber Spielraum, die Höhe nach eigenem Ermessen festzulegen. Bei Streitigkeite bezüglich der Leistungsbestimmung kann das Urteil des BAG hilfreich sein, das besagt, dass Vereinbarungen über Bonuszahlungen nicht einseitig geändert werden dürfen.
Tantiemen vs. andere Vergütungsarten
Tantiemen sind erfolgsabhängige Vergütungen, die sich an Unternehmenszielen wie Gewinn oder Umsatz orientieren. Sie dürfen nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtgewinns des Unternehmens betragen, um als reguläre Ausschüttung zu gelten. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der Vergleich mit anderen Vergütungsarten wie Provision und Gratifikation, um die Unterschiede klar zu verdeutlichen.
Provision
Provisionen sind auf den (Verkaufs-)Erfolg eines einzelnen Mitarbeiters bezogen und werden in der Regel als prozentualer Anteil am Verkaufserlös gezahlt. Im Gegensatz zu Tantiemen, die sich am gesamten Unternehmenserfolg orientieren, basieren Provisionen auf individuellen Leistungen. Dadurch entsteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den erzielten Umsätzen und der Vergütung des Mitarbeiters.
Gratifikation und Bonus
Gratifikationen und Boni sind zusätzliche Vergütungsmodelle, die abseits von regulären Gehältern gewährt werden. Während Gratifikationen häufig als Anerkennung für langjährige Betriebszugehörigkeit dienen, sind Boni leistungsabhängig und häufig an spezifische Ziele geknüpft. Der entscheidende Unterschied zu Tantiemen liegt darin, dass sie nicht zwingend an den Unternehmenserfolg gekoppelt sind, sondern auch durch individuelle oder teambezogene Leistungen ausgelöst werden können.
Vergütungsart | Grundlage | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|---|
Tantieme | Erfolgsabhängig (z.B. Gewinn oder Umsatz) | Motiviert zur Erreichung von Unternehmenszielen | Komplexe Berechnungen und strenge steuerliche Regelungen |
Provision | Verkaufserfolg einzelner Mitarbeiter | Direkter Zusammenhang zwischen Leistung und Vergütung | Kann zu kurzfristigem Denken führen |
Gratifikation | Betriebszugehörigkeit oder besonderes Ereignis | Anerkennung von Treue und besonderen Leistungen | Subjektivität bei der Bestimmung |
Bonus | Leistungsabhängig, oft spezifische Ziele | Fördert individuelle und kollektive Ziele | Kann zu Konkurrenz unter Mitarbeitern führen |
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Tantieme eine entscheidende Rolle in der Vergütungsstruktur vieler Unternehmen spielt. Ihre Wirkung auf den Unternehmenserfolg und das Mitarbeiterengagement kann bei richtiger Anwendung erheblich sein. Besonders bei geschäftsführenden Gesellschaftern ist die Tantieme ein bewährtes Instrument, um Leistung und Unternehmenserfolg direkt zu verknüpfen.
Durch die komplexen steuerlichen Regelungen – wie die Einkommenssteuergrenzen und die 75/25-Regel – wird sichergestellt, dass die Tantiemen sowohl für das Unternehmen als auch für den Geschäftsführer steuerlich attraktiv bleiben. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Bei einem Jahresüberschuss von 500.000 Euro und einer vereinbarten Tantieme von 2 % würden 10.000 Euro als Tantieme ausgezahlt, was jedoch nur den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens widerspiegelt und somit die Motivation erhöht.
Auch wenn die Tantieme vielfach als variabler Bestandteil der Vergütung betrachtet wird, dürfen dabei steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte nicht außer Acht gelassen werden. Die steuerlichen Belastungen – beispielsweise Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag – sowie die Grenze von 50 % des handelsrechtlichen Gewinns, die maximal in eine Tantieme eingestellt werden dürfen, sind wesentliche Faktoren. Insgesamt zeigt sich, dass eine durchdachte und gut strukturierte Tantiemeregelung wertvolle Vorteile für das Unternehmen und seine Führungskräfte bieten kann.