Der General Standard ist ein bedeutender Bestandteil des regulierten Markts an der Frankfurter Börse und umfasst Wertpapiere, die nicht die strengeren Anforderungen des Prime Standards erfüllen. Dieser Wirtschaftsbegriff General Standard ist durch gesetzliche Zulassungs- und Folgepflichten charakterisiert. Während Ende 2007 noch 350 Unternehmen im General Standard notiert waren, sank diese Zahl bis Januar 2016 auf 156 Unternehmen, darunter 142 deutsche und 14 ausländische Gesellschaften.
Die Wertentwicklung des General Standards wird durch den Performanceindex General All-Share abgebildet. Unternehmen, die primär deutsche Investoren ansprechen, finden im General Standard eine geeignete Plattform. Die verlangten Finanzberichte dürfen sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch veröffentlicht werden, was den internationalen Kommunikationsweg erleichtert.
Zentrale Erkenntnisse
- Der General Standard ist ein Teil des regulierten Markts der Frankfurter Börse.
- Er umfasst Wertpapiere, die nicht die Kriterien des Prime Standards erfüllen.
- Es bestehen gesetzliche Zulassungs- und Folgepflichten.
- Die Anzahl der im General Standard notierten Unternehmen sank zwischen 2007 und 2016 erheblich.
- Berichte dürfen in Deutsch oder Englisch veröffentlicht werden.
Definition des General Standards
Der General Standard beschreibt ein Marktsegment der Frankfurter Börse, in dem Emittenten die gesetzlichen Mindesttransparenzanforderungen erfüllen müssen. Die Anforderungen sind strenger als im Entry Standard, da z. B. Jahresberichte früher veröffentlicht werden müssen. Dennoch sind die Pflichten weniger umfangreich als beim Prime Standard, der zusätzliche Transparenzanforderungen stellt.
Was versteht man unter dem General Standard?
Beim General Standard handelt es sich um einen Teil des regulierten Marktes, der Unternehmen als Plattform für den Wertpapierhandel dient. Emittenten müssen dabei die General Standard Transparenzanforderungen erfüllen, die über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegen. Wichtig ist, dass ein Unternehmen seit mindestens drei Jahren existiert und mindestens 25% der Aktien im Streubesitz sind, um im General Standard gelistet zu werden.
Unterschiede zwischen General Standard und Prime Standard
Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem General Standard und dem Prime Standard liegt in den Transparenzanforderungen. Während der General Standard die gesetzlichen Mindestanforderungen vorgibt, stellt der Prime Standard zusätzliche Anforderungen, beispielsweise an Quartalsberichte und Unternehmenskommunikation in Englisch. Um die Unterschiede zu verdeutlichen, betrachten wir folgende Aspekte:
Kriterium | General Standard | Prime Standard |
---|---|---|
Transparenzanforderungen | Gesetzliche Mindestanforderungen | Zusätzliche Anforderungen |
Berichtspflichten | Jahresberichte | Jahres-, Halbjahres- und Quartalsberichte |
Sprache | Deutsch oder Englisch | Englisch |
Zulassungskriterien | Mind. drei Jahre Unternehmensbestand, 25% Streubesitz | Umfassender |
Dieser Vergleich zwischen General Standard und Prime Standard verdeutlicht die unterschiedlichen Anforderungen und zeigt, wie Unternehmen je nach ihrer Zielgruppe und ihren Möglichkeiten die für sie passende Marktsegmentierung wählen können.
Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten
Um im General Standard der Frankfurter Börse gelistet zu werden, müssen Unternehmen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Diese sind im Börsengesetz und in der Börsenzulassungs-Verordnung verankert und stellen sicher, dass nur qualifizierte Unternehmen zugelassen werden.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten?
Eines der wesentlichen Zulassungskriterien für den General Standard ist, dass das Unternehmen seit mindestens drei Jahren besteht. Darüber hinaus müssen mindestens 25% der Aktien im Streubesitz sein, um die notwendigen Bedingungen zu erfüllen. Diese Anforderungen sollen die Stabilität und Transparenz der gelisteten Unternehmen gewährleisten.
Folgepflichten für gelistete Unternehmen
Unternehmen, die im General Standard gelistet sind, müssen eine Reihe von Folgepflichten einhalten. Zu diesen Pflichten gehört die Ad-hoc-Publizität, die eine sofortige Veröffentlichung von kursrelevanten Informationen sicherstellt. Des Weiteren müssen Geschäftsberichte nach internationalen Finanzstandards erstellt und veröffentlicht werden. Die Einreichung der jährlichen Finanzberichte hat innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres zu erfolgen, während halbjährliche Berichte innerhalb von drei Monaten nach dem Berichtszeitraum eingereicht werden müssen.
Diese strikten Berichtspflichten tragen dazu bei, dass Investoren und die Öffentlichkeit stets gut informiert sind und somit Transparenz und Vertrauen in den Markt gewährleistet werden können.