In den letzten Jahren hat sich die Arbeitswelt so grundlegend verändert wie schon lange nicht mehr. Denn wer früher pünktlich um 8 Uhr morgens im Büro erschien und erst nach 17 Uhr wieder in Richtung Zuhause fuhr, kann heute oft innerhalb weniger Schritte vom Schlafzimmer ins Arbeitszimmer taumeln, sich dort mit der ersten Tasse Kaffee und noch in der Jogginghose am Laptop anmelden und sofort mit der Arbeit beginnen. Natürlich wird nicht jeder Beruf heute im Homeoffice ausgeführt, doch hybride Modelle und das mobile Arbeiten sind heute mehr der Standard, als sie es je waren. Parallel dazu sind auch das Handwerk und die Industrie inzwischen mobil. Auf Baustellen und im Außendienst gibt es deshalb eine ähnliche Herausforderung wie im Homeoffice – und das ist die Sicherheit. Wie stellen Arbeitgeber sicher, dass sich ihre Mitarbeiter nicht an einer kaputten Steckerleiste zu Hause oder dem Scheinwerfer mit Wackelkontakt auf der Baustelle verletzen? Im Betrieb werden diese Geräte im Rahmen der Prüfung ortsveränderlicher Geräte regelmäßig überprüft. Doch welche Regeln gelten außerhalb der Büros und Werkstätten und wie gewährleisten Unternehmen Sicherheit in einer dezentralen Arbeitswelt?
Die rechtlichen Pflichten des Arbeitgebers
Der rechtliche Rahmen bleibt nämlich unverändert, auch wenn sich die Arbeitsrealität hier für viele Menschen in den letzten Jahren grundsätzlich verändert hat. In Deutschland gilt die DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A3, als die zentrale Regelung für die elektrische Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu, jedes ortsveränderliche Gerät im Betrieb regelmäßig auf seine Sicherheit und einen “ordnungsgemäßen Zustand” zu prüfen. Ergänzt wird sie von DIN VDE 0701-0702 – den konkreten Prüfungsgrundlagen für ortsveränderliche elektrische Geräte. Ortsveränderlich ist an dieser Stelle jedes Gerät, das während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen getragen werden kann. Somit fallen sowohl der Monitor als auch die Kaffeemaschine in diese Kategorie. Weitere Beispiele sind Elektrowerkzeuge wie Bohrmaschinen und Schleifgeräte, aber auch mobile medizintechnische Geräte. Geprüft werden all diese Geräte in einer Sichtprüfung, bei einer Messung und anschließend einer Funktionsprüfung – ausschließlich durch “befähigte Personen” nach TRBS 1203.
Moderne Konzepte für dynamische Arbeitsplätze
So viel zur Prüfung im Allgemeinen, doch wie können die Arbeitgeber ihre Prüfpflicht erfüllen, wenn nahezu jeder Mitarbeiter in seinem eigenen Homeoffice sitzt? Tatsächlich bezieht die Arbeitsstättenverordnung tatsächlich auch das Homeoffice mit ein. Da die Geräte dort jedoch wechselnden Bedingungen ausgesetzt sind, gibt es ein paar Lösungsansätze, die die Prüfung im eigenen Haushalt umgehen. Zum einen werden in der Regel nur bereits geprüfte Geräte für die Nutzung im Homeoffice bereitgestellt. Andererseits arbeiten immer mehr Unternehmen mit einem Austausch- oder Rotationskonzept, bei dem Geräte regelmäßig ins Unternehmen zurückgebracht und anschließend dort geprüft werden. Und zu guter Letzt kann es auch hilfreich sein, digitale Erinnerungen an die Prüftermine zu versenden, sodass sich der Mitarbeiter des Unternehmens entsprechend darauf vorbereiten kann.
Die Sicherheit als höchstes Gut
Auf Baustellen und im Außendienst ist die Prüfung für viele Arbeitnehmer bereits zur Gewohnheit geworden, denn dort herrschen rauere Bedingungen als im Büro. Staub, Feuchtigkeit, extreme Temperaturen und oft auch mechanische Belastung sorgen dafür, dass die Geräte ohnehin häufiger geprüft werden sollten. Außerdem werden sie mal am Baustromverteiler und mal am Generator betrieben, sodass vor allem FI-Schutzschalter regelmäßig vor Ort getestet werden müssen – und zwar deutlich regelmäßiger als im Büro.
Fest steht also, dass – ganz gleich, wo gearbeitet wird – der Arbeitgeber die volle Verantwortung dafür trägt, dass die Mitarbeiter in einem sicheren Umfeld arbeiten können. Mit Prüfplaketten, digitalen Prüfbüchern nach DIN EN ISO/IEC 17020 und dem Einsatz von befähigten Personen nach TRBS 1203 können Sicherheit, Produktivität und Compliance in Einklang gebracht werden, selbst wenn die Mitarbeiter die Arbeit im eigenen Zuhause antreten.
















