Wer in der Höhe arbeitet, ist enormen Gefahren ausgesetzt. Dabei ist es gar nicht so ungewöhnlich, dass sich Arbeiter auf Baustellen oder in der Industrie auf Gerüsten, Dächern und im Hochregallager mehrere Meter über dem Boden befinden. Hier können schon kleine Ablenkungen oder ein Moment der Unachtsamkeit darüber entscheiden, ob man am Abend unversehrt zu Hause ankommt oder nicht. Und obwohl jeder Mensch die Verantwortung für sein eigenes Leben trägt, ist die Realität eine andere, wenn er zur Arbeit antritt. In Deutschland und ganz Europa gelten strenge rechtliche Vorgaben dazu, wie die Arbeit in der Höhe und die dazugehörigen Absturzsicherungen organisiert sind. Und wer im Betrieb Verantwortung übernimmt, muss diese Vorschriften kennen und aktiv umsetzen.
Klare Gesetze für ein riskantes Arbeitsfeld
Das Arbeitsschutzgesetz bildet in Deutschland die Grundlage für alle Maßnahmen im Bereich der Absturzsicherung. In ihm ist natürlich festgelegt, dass Arbeitgeber mögliche Gefährdungen vermeiden müssen, aber auch, dass sie regelmäßig bestimmte Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen haben und dabei alle Ergebnisse klar und nachweislich dokumentieren müssen. Behauptet ein Mitarbeiter, sich in der Höhe sicher zu fühlen, ist das noch lange kein Argument dafür, dass er dort tatsächlich sicher ist. Ohne klare Prozesse und Unterweisungen sowie die entsprechenden Maßnahmen zum Schutz aller Mitarbeiter geht in diesem Arbeitsfeld also nichts.
Letzten Endes spielen sie tatsächlich auch für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine Rolle. Hier wird konkretisiert, wie Prävention auszusehen hat und welche persönliche Schutzausrüstung beim Einsatz Pflicht ist.
Auch die Betriebssicherheitsverordnung kommt an dieser Stelle ins Spiel. Denn auch sie schreibt vor, dass Arbeitsmittel wie Gerüste, Leitern und Hubarbeitsbühnen regelmäßig geprüft werden müssen.
Europäische Standards als Rahmen
Über die nationalen Vorschriften hinaus gibt es auf europäischer Ebene klare Vorgaben, die Mindeststandards setzen und die Vereinheitlichung innerhalb der EU anstreben. Die Arbeitsschutzrichtlinie 89/391/EWG verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, grundlegende Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu verankern. Wer als Unternehmen international tätig ist, kann sich auf ähnliche Regeln in verschiedenen Ländern einstellen. Das erleichtert nicht nur die Arbeitssicherheit auf Baustellen und in Betrieben, sondern schafft auch Planungssicherheit für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter grenzüberschreitend einsetzen.
Unternehmerische Verantwortung im Alltag
All diese Gesetze und Richtlinien wären jedoch wirkungslos, wenn sie im Betrieb nicht tatsächlich gelebt würden. Und genau an dieser Stelle kommt es auf die Arbeitgeber an. Sie haben eine Auswahlpflicht, eine Überwachungspflicht und eine Organisationspflicht. Konkret bedeutet das, dass nur geprüfte und sichere Ausrüstung überhaupt bereitgestellt werden darf, sie auch genutzt werden muss und dass Zuständigkeiten und Notfallpläne klar geregelt sein müssen. Wer diese Verantwortung ignoriert oder auf die leichte Schulter nimmt, begibt sich auf gefährliches Terrain. Denn im Fall eines Unfalls stehen nicht nur das Unternehmen, sondern auch einzelne Verantwortliche in der Pflicht. Zivilrechtlich drohen Schadensersatzforderungen. Strafrechtlich kann sogar persönliche Haftung im Raum stehen, wenn sich grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen lässt. Selbst ohne Unfall können Bußgelder verhängt werden, wenn Unterweisungen fehlen, Prüfungen nicht durchgeführt oder die Dokumentationen vernachlässigt wurden.
Sicherheit als wirtschaftlicher Faktor
Am Ende ist Absturzsicherung einerseits ein Thema des Arbeitsschutzes, andererseits auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Jeder Unfall verursacht Kosten – von Produktionsausfällen über Krankheits- und Versicherungsleistungen bis hin zu Schadensersatzforderungen. Auch das Image leidet, wenn die Öffentlichkeit erfährt, dass das Unternehmen seine Verantwortung vernachlässigt hat.
Deshalb gilt, dass überall dort, wo sich Arbeiten in der Höhe nicht vermeiden lassen, die Sicherheit die höchste Priorität sein muss. Während Gesetze und Vorschriften einen klaren Rahmen geben, zählt vor allem die Haltung des individuellen Unternehmens. Arbeitgeber übernehmen an dieser Stelle Verantwortung für Leben und Tod. Und nur, wenn sie diese Verantwortung ernst nehmen, kann letztendlich jeder gesund und heil nach Hause kommen.














